An der Humboldt Universität werden immer wieder wichtige Entscheidungen von Student*innen für Student*innen getroffen. Unser Autor Leonard Hennersdorf hat einige der neuesten Entwicklungen für euch aufgelistet.

Einer der wichtigsten Termine für die verfasste Studierendenschaft der HU Berlin steht bereits fest: Die Wahl für das Studierendenparlament (StuPa) 2023. Sie ist für den 04.07.2023 geplant. Dann stellen sich die hochschulpolitischen Listen (ähnlich wie Parteien) zur Wahl. Wahlberechtigt sind alle Student*innen der HU – ein Recht, das in der Vergangenheit nicht immer wahrgenommen wurde.

So lag die Wahlbeteiligung bei der letzten StuPa-Wahl bei lediglich drei Prozent. In absoluten Zahlen sind das 1172 Student*innen. Wahlberechtigt sind ca. 37.000 Menschen. Im Vorjahr war die Lage noch schwieriger: 2021 stimmten nur 627 Student*innen ab. Damals war die Briefwahl-Möglichkeit noch beliebt, wurde allerdings 2022 weniger genutzt.

Auf Nachfrage der UnAuf erklärte der studentische Wahlvorstand, der die Wahl organisiert, es werde mit insgesamt vierzehn Wahllokalen geplant. Zehn davon seien „dezentral“, vier hingegen „zentral“. Die dezentralen Wahllokale werden dabei von den Fachschaften getragen, welche Fachschaften allerdings ein Wahllokal anbieten werden, ist noch unklar. Die zentralen Wahllokale wiederum werden vom Wahlvorstand betrieben. Deren Orte stehen zum Teil schon fest. Ein Wahllokal wird in Adlershof eröffnet werden – eine Neuheit gegenüber den Vorjahren. Zwei weitere befinden sich auf dem Campus Mitte, und ein weiteres in der Mensa Nord. Das ist eine deutliche Steigerung der Zahl der Wahllokale gegenüber dem Vorjahr.

Der studentische Wahlvorstand beantragte die hierfür nötigen finanziellen Mittel auf der letzten Sitzung des StuPa am 04. Mai im Hedwig-Dohm-Haus. Dort wurde überdies versucht, ein*e Referent*in für das Referat für Antifaschismus zu finden. Dieses ist seit einiger Zeit unbesetzt, in seinen Aufgabenbereich fällt unter anderem die Bekämpfung von Antisemitismus. Allerdings bewarb sich niemand für das Amt, sodass das Referat weiterhin unbesetzt bleibt. Die vormalige Referentin Marlen erhob vor ihrem Rücktritt 2022 im StuPa schwere Vorwürfe, unter anderem gegen den Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (AKJ). Dort habe man Vorträge organisiert, die BDS (Boycott, Divestment, Sanctions)-nahe Vortragende mit eingeschlossen hätten. Die UnAuf kontaktierte den AKJ für einen anderen Artikel, hier wies man diese Vorwürfe deutlich zurück. 

Klimapolitik im Wandel

Seit der Besetzung des Emil-Fischer-Hörsaals durch ein breites Klimabündnis konnten bereits einige Änderungen für die HU erreicht werden. So sagte Universitätspräsidentin Julia von Blumenthal bei den Verhandlungen zum Ende der Besetzung zu, dass die Öffnungszeiten des Grimm-Zentrums wieder erweitert werden sollten. So würde die Bibliothek zwischen zehn und zwölf Uhr nachts wieder öffnen.

Allerdings war dies mit einem Zusatz verbunden: So solle evaluiert werden, wie viele Student*innen die Bibliothek zu dieser Uhrzeit tatsächlich nutzen würden. Erst dann könne die Universitätsleitung final entscheiden, ob die Öffnungszeiten weiterhin erweitert werden sollten. Diese Änderung der Öffnungszeiten ist mittlerweile in Kraft. Lediglich an Sonn- und Feiertagen ist das Grimm-Zentrum nur bis zehn Uhr abends geöffnet.

Klage beigelegt

Auch vor Gericht gab es neue Entwicklungen für die Student*innen der Humboldt-Universität. So wurde der ReferentInnenRat der HU Berlin, das zentrale Gremium der Student*innen in der Hochschulpolitik, vor dem Landesarbeitsgericht verklagt. Eine ehemals beim Studentischen Sozialberatungssystem (kurz SSBS) beschäftigte Person habe wegen Problemen mit „Urlaub und Zeugnis“ geklagt, so eine Pressesprecherin des Landesarbeitsgerichts Berlin.

Dabei fand zunächst am 08. Mai ein sogenannter „Gütetermin“ vor dem Gericht statt. Ein Gütetermin wird anberaumt, um Möglichkeiten für eine außergerichtliche Einigung zu geben. Erst bei Ausbleiben einer solchen Einigung wird ein „Kammertermin“ ausgemacht, der dann die eigentlichen gerichtlichen Verhandlungen einläutet.

Beim Gütetermin konnte dann allerdings eine vorläufige Einigung erzielt werden – was laut Pressestelle des Gerichts „in der Regel“ nicht geschehe. Dabei einigten sich die Parteien auf einen Vergleich – allerdings mit der Option auf Widerruf. Dies bedeute, dass „eine der Parteien oder beide Parteien sich die Möglichkeit vorbehalten haben, binnen einer vereinbarten Frist die getroffene Einigung durch Ausübung eines Widerrufs zu beseitigen“, so die Pressesprecherin.  Werde aber von dem Recht nicht Gebrauch gemacht, sei der Vergleich rechtskräftig und die Klage endgültig beigelegt. Für einen Kommentar zum Verfahren und der vorläufigen Beilegung war das Referat für Öffentlichkeitsarbeit nicht zu erreichen. Auf Anfrage erklärte der Referent für Soziales, Lars Mussehl, er könne „keine Anfragen zu Personalangelegenheiten beantworten“. 


Anm. d. Chefredaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, die StuPa-Wahl finde am 06. Juli statt. Der Fehler wurde korrigiert. 

Foto: Heike Zappe | Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit