Die Suche nach einem Therapieplatz kostet Nerven. Die langen Wartezeiten sind für psychisch kranke Menschen oft nicht zumutbar. Grund dafür ist ein schon jahrelang bekannter Mangel an Therapieplätzen. Unsere Autorin Jana Hütte beschreibt, wie es am besten geht. 

Doch nicht die Corona-Krise ist der Grund für die langen Wartezeiten und den Mangel an Therapieplätzen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) verweist schon seit Jahren auf die fehlenden Therapieplätze. Die Krankenkassen blockierten die Zulassung einer ausreichenden Anzahl von Therapieplätzen, so Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. Mittlerweile ist eine erste Sprechstunde zwar einfacher und schneller zugänglich, doch ohne die nötigen Therapieplätze haben diese Angebote keinen Mehrwert.
Eigentlich sollte das System die Menschen auffangen, was leider nur in der Theorie funktioniert.

Therapeutische Sprechstunde 

Die Therapeutische Sprechstunde dient dazu, abzuklären, was das Anliegen der Patient*in ist. Insgesamt stehen den Patient*innen 150 Minuten Sprechstunde zu, das sind drei oder 6 Sitzungen bei der jeweiligen Therapeut*in. Im Grunde erfährt man in diesen Sprechstunden, welche Hilfe man konkret in Anspruch nehmen kann und welche Schritte dafür notwendig sind. Seit 2017 bieten alle niedergelassenen psychotherapeutischen Praxen eine solche Sprechstunde an. Über die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung kann ein Termin für eine solche Sprechstunde vereinbart werden. Im Anschluss an die therapeutische Sprechstunde erfolgt die Probatorik oder eine Akutbehandlung. Bei einer akuten Krise oder einem Ausnahmezustand können Psychotherapeut*innen durch die Akutbehandlung kurzfristig helfen und im Anschluss an die Sprechstunde schnell und ohne Antrag bei der Krankenkasse weitere Termine anbieten. Auf diese schnelle Hilfe hat man Anspruch, wenn eine schwere oder chronische Krankheit vorliegt, der/die Patient*in arbeitsunfähig ist oder andernfalls ins Krankenhaus eingewiesen werden müsste.

Probatorik

Die ersten zwei oder vier Sitzungen sind Probesitzungen, in denen Patient*in und Therapeut*in sich kennenlernen und gemeinsam herausfinden, ob sie zusammenarbeiten möchten. Die Vermittlung erfolgt über die TSS mit einem Vermittlungscode, der bei der therapeutischen Sprechstunde ausgestellt wird. In maximal vier Wochen sollte dann ein Kontakt zu einer passenden Therapeutin hergestellt werden. Das ist meistens nicht der Fall. Auch hier muss oft und hartnäckig nachgefragt werden. Wenn nach den vier Wochen keine Therapeutin gefunden wurde, hat der/die Patient*in das Anrecht auf ein Kostenerstattungsverfahren durch die jeweilige Krankenkasse.

Kostenerstattungsverfahren

Wenn keine Plätze bei Therapeut*innen mit Kassenzulassung frei sind, die TSS also innerhalb der vorgegebenen Zeit keinen Termin vereinbaren kann, dann kann ebenfalls Therapie durch ein Kostenerstattungsverfahren in Anspruch genommen werden. Das heißt, es gibt die Möglichkeit, bei einer privaten Therapeutin, einem privaten Therapeuten, eine Therapie zu beginnen und die Krankenkasse erstattet diese Kosten im Anschluss. Die private Therapeutin wird aber nicht von der TSS angeboten und muss auf eigene Faust gesucht werden.
Es gibt wichtige Schritte, die beachtet werden müssen, um ein solches Verfahren bestätigt zu bekommen. Die Voraussetzungen können auch von Krankenkasse zu Krankenkasse etwas variieren, weshalb es Sinn macht, sich bei der Krankenkasse zu informieren. Die Therapeut*innen, die Therapie über die Kostenerstattungsverfahren anbieten, sind über diese Prozesse meist ausführlich informiert und begleiten den Antrag bei der Krankenkasse.
Ganz wichtig: dokumentiert alle Versuche, die ihr vorgenommen habt, um auf dem vorgesehenen Weg einen
Therapieplatz zu bekommen.

Auf eigene Faust

Auf einschlägigen Websites sind viele Therapeut*innen gemeldet. Hier kann man ebenfalls die Verfügbarkeit der Psycholog*innen checken. Es lohnt sich, persönlich während den Sprechzeiten anzurufen oder eine Nachricht auf der Mailbox zu hinterlassen. Achtung: Die Infos auf den Websites sind oft veraltet. Wichtig ist, dass man viele Therapeut*innen kontaktiert. Zwischen 10-20 Therapeut*innen sollten es sein. Zum einen ‚benötigt’ man so viele Absagen für ein Kostenerstattungsverfahren und so steigt die Wahrscheinlichkeit, doch jemanden zu finden. Auch die HU bietet eine psychologische Beratung an. Es
gibt verschiedene Beratungsangebote zu akuten Studienproblemen oder psychosozialen Problemen. Termine für Erstgespräche können von HU-Student*innen auch online vereinbart werden. Aber auch hier ist Hartnäckigkeit geboten. Alles in Allem ist die Suche nach einem Therapieplatz sehr anstrengend. Die Suche ist eine persönliche Zumutung und die Politik muss strukturell etwas ändern. Bis dahin liegt die Arbeit und Anstrengung leider bei den Hilfesuchenden. Es hilft, sich von Freund*innen unterstützen zu lassen oder auch vorübergehend Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Hier bekommt man schnelle Unterstützung und kann die Wartezeit überbrücken.

Tipps:

Gruppentherapie: Gruppentherapien sind Studien zufolge genauso wirksam wie Einzeltherapien und bei einer Gruppentherapie sind oft schneller Plätze frei. Wenn ihr euch vorstellen könnt, auch eine Gruppentherapie auszuprobieren, dann wäre das eine Möglichkeit.  In einer Sprechstunde kann das zum Beispiel auch besprochen werden.

Kostenerstattungsverfahren: Wenn nach vier Wochen über den offiziellen Weg keine passende(r) Therapeut*in gefunden hat, dann kann das Kostenerstattungsverfahren angewendet werden.

Freunde und Familie: Einen Therapieplatz mit einer psychischen Krankheit zu finden ist nochmal anstrengender. Holt euch bei der Suche emotionale und organisatorische Unterstützung.

Vorübergehende Hilfsangebote: Es gibt verschiedene Beratungsstellen und online Angebote, die als erste Unterstützung dienen und bei der Überbrückung der Wartezeit helfen können.


Illustration: Franziska Auffenberg