Bettina Stark-Watzinger (FDP), die Bundesministerin für Bildung und Forschung, versprach im September 2022 allen Student*innen und Fachschüler*innen eine Einmalzahlung von 200 Euro, um die steigenden Energiekosten abzufedern. Bis heute haben jedoch nur wenige der 3,5 Millionen Antragsberechtigten das Geld gesehen – unter anderem wegen unzureichender Koordination und fehlender Zugänglichkeit.

Jede*r Student*in und jede*r Schüler*in von Fach- und Berufsfachschulen mit Wohnsitz und Ausbildungsstätte in Deutschland haben vermeintlich Anspruch auf die Energiepauschale. Wichtig ist außerdem, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer solchen Schule eingeschrieben sind. So trat am 21.12.2022 das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz endlich in Kraft. Aber damit ist nur die erste von vielen Hürden genommen. 

Erst seit Februar existiert die Webseite www.einmalzahlung200.de, auf der Student*innen das versprochene Geld beantragen können. Hier können sie aber nicht etwa ganz einfach und unbürokratisch ihre Matrikelnummer, Kontodaten und die Immatrikulationbescheinigung hinterlegen, sondern müssen zuerst etliche weitere Schritte vornehmen. Das Geld selbst kann erst seit dem 15. März 2023 beantragt werden, woraufhin die Plattform überlastet war und zusammenbrach. 

Denn um sich für die Pauschale anzumelden, muss zuerst ein BundID-Konto angelegt werden. Bereits dafür sind noch mehr Unterlagen nötig, damit die Identität nachgewiesen werden kann. Der gewöhnliche Personalausweis allein reicht nicht, sondern es wird ein Online-Ausweis, ein Smartphone oder Kartenlesegerät und eine App dafür benötigt. Alternativ ist die Registrierung auch mit dem ELSTER-Zertifikat möglich.

Als in Deutschland eingebürgerte Person scheint das also irgendwie machbar zu sein. Laut dem Bundesfinanzministerium ist als EU-Bürger*in eine e-ID nötig. Sie wird für 37 Euro vom Bürgeramt ausgestellt, wo die Termine berlinweit immer bis in den nächsten zwei Monaten komplett ausgebucht sind. Bei einem Eigenversuch, einen Termin zu erhalten, habe ich, nach einer Stunde Wartezeit an der Hotline der Berliner Bürgerämter, eine irritierte Sachbearbeiterin am Telefon. Von einer e-ID habe sie noch nie etwas gehört, meint sie. Erst nach ausführlicher Erklärung ist die Funktion im System auffindbar und sie erklärt freundlich, dass diese Anträge nur selten nachgefragt sind. Die Sachbearbeitung kann laut der Webseite in Einzelfällen auch die angegebene 4-Wochen-Frist überschreiten und Termine gibt es kaum. Student*innen, die weder Deutsche noch EU- oder EWR-Bürger:innen sind, können sich laut der Webseite der BundID mit dem elektronischen Aufenthaltstitel, den sie von den Ausländerbehörden erhalten, für die Pauschale anmelden.

Zu dem komplizierten Antragsverfahren und der langen Wartezeit kommt noch das Schwarzer-Peter-Spiel hinzu. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Plattform für die Einmalzahlung erst vor wenigen Wochen freigegeben. Wann die Auszahlung dann tatsächlich kommt, das liegt laut Stark-Watzinger, in der Hand der Länder, die sich wiederum auf den 15. März geeinigt haben. Dies, behauptet sie ironischerweise, wäre für sie zu spät. Warum die Student*innen den Bund-Länder-Konflikt und die mangelnde Koordination in der Umsetzung ausharren müssen, bleibt erst mal unklar. Alles in allem bleibt die Auszahlung der Energiepreispauschale eine Zangengeburt, die Student*innen auf eine Geduldsprobe stellt.

So erhaltet ihr eure Energiepreispauschale

  • BundID-Konto anlegen
  • Antrag mit dem Zugangscode der Ausbildungsstätte aufrufen
  • Mit dem BundID-Konto den Antrag anmelden
  • Identität mit Online-Ausweis o. Ä. nachweisen
  • Onlineantrag ausfüllen und abgeben
  • Auf Email-Bescheid und Auszahlung (hoffentlich nicht lange) warten

Foto: Christian Dubovan/unsplash