Parlamentsreport zur StuPa-Sitzung vom 17.10.2019

Das 27. StuPa unterstützt die Strafanzeige zweier Studentinnen gegen Jörg Baberowksi. Weiter lehnte es einen Antrag des SDS zur Satzungsänderung ab und solidarisierte sich mit den kämpfenden Gruppen in Rojava.

Von Max Skowronek und Felix Ferlemann 

StuPa wählt neuen Referat für Öffentlichkeitsarbeit

Da das Referat für Soziales nicht anwesend sein konnte, stimmte das StuPa über eine kommissarische Verlängerung ab, die mit einer Gegenstimme verabschiedet wurde. 

Für das Referat für Öffentlichkeitsarbeit stellten sich Anna Schuster (Grünboldt) als Hauptreferentin und Mowa Techen als Co-Referent zur Wahl. Schuster wurde mit 29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen als Hauptreferentin gewählt. Techen wurde mit 31 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung gewählt.  

StuPa unterstützt Strafanzeige gegen Jörg Baberowski

In einem Eilantrag verabschiedete das StuPa eine Resolution, um die Klage der Studentinnen Juliane Ziegler (Linke Liste) und Bafta Sarbo (Offene Liste kritischer Studierender – OLKS) gegen den Geschichtsprofessor Jörg Baberowski zu unterstützen. Dieser habe die Studentinnen beleidigt und vertrete darüber hinaus rechtsextreme Positionen, die nicht zu einer offenen und diversen Universität passen würden. Hintergrund sind Äußerungen Baberowskis, in denen er 2015 die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung kritisierte. Außerdem plante Jörg Baberowski ein Zentrum für Diktaturforschung an der HU. Diese Pläne kritisierte das StuPa bereits zuvor. Unter anderem gelangten interne Gutachten über das Zentrum an die Öffentlichkeit. Das StuPa begrüßte das vorläufige Scheitern des Zentrums. 

In einem Beitrag für den Deutschlandfunk bekräftigte die studentische Vertreterin Sarbo ihre Kritik. In einem, inzwischen gelöschten, Facebook-Post unter diesem Beitrag bezeichnete Baberowski Ziegler und Sarbo als „unfassbar dumm” und als „linksradikale Fanatiker”. Daraufhin stellten die beiden eine Strafanzeige gegen Baberowski und reichten eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Universität gegen ihn ein. 

Das StuPa solidarisierte sich einhellig mit den Antragstellerinnen. Andreas Krämer (Linke Liste) forderte „keinen Fußbreit” Rechtsextremen zu weichen. Dass Baberowski rechtsradikal ist, wäre eine „unumstößliche Wahrheit” so Mert Cengiz (SDS). Auch João Fidalgo (LuSt) betonte die rechtsradikale Gesinnung des Professors. Heuchlerisch fände Cengiz lediglich, dass der Antrag von Ziegler und Sarbo eingebracht wurde, die in der Vergangenheit selbst beleidigende Äußerungen unterstützt hätten.

Ergänzt wurde der Antrag um eine Solidaritätserklärung für die Student*innen, welche an der Universität Hamburg die Vorlesung des ehemaligen AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke verhinderten. Der Antrag wurde ohne Gegenstimmen angenommen. Wie sich das zukünftige Verhältnis zwischen Universitätsleitung, Studierendenvertreter*innen und Baberowski gestaltet, bleibt weiterhin offen.  

StuPa bewilligt Finanzierung der LAK und erhöht die Risikokostenübernahme 

Mit großer Mehrheit wurde der Antrag des Referats für Hochschulpolitik beschlossen. Dieser sieht die Einrichtung und Finanzierung der Geschäftsstelle der LandesAstenKonferenz (LAK) Berlin vor. Die LAK ist ein Zusammenschluss der Studierendenvertreter*innen verschiedener Universitäten und Hochschulen des Landes Berlin. Sie trifft sich regelmäßig, damit sich die studentischen Vertreter*innen gemeinsam austauschen und koordinieren können. 

Das Referat für Lehre und Studium brachte einen Antrag auf Erhöhung der Risikokostenübernahme zum Einlegen einer Verfassungsbeschwerde um 7500€ ein. Damit sollen Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren finanziert werden. Das Berliner Oberverwaltungsgericht entschied 2017 gegen mehrere Berufungsverfahren von Student*innen der HU. Diese klagten gegen das Auslaufen ihrer Diplomstudiengänge. Um gegen die Einstellungen der Berufungen vorzugehen, strebt das Referat für Lehre und Studium eine Verfassungsbeschwerde beim Berliner Verfassungsgericht an. Es gelte einen Präzedenzfall zu erwirken, um künftig Klagen auf Studiumsverlängerungen zu erleichtern. Der Antrag wurde mit zwei Enthaltungen und ohne Gegenstimme angenommen.

SDS scheitert im StuPa mit Antrag zur Satzungsänderung 

Cengiz (SDS) brachte einen Antrag zur Satzungsänderung ein, der bereits in der dritten Sitzung des 27. StuPas, am 3.07.2019, Thema war, doch auf Grund von Änderungsanträgen verschoben wurde. Der Antrag sieht vor, dass Studierende höchstens acht Mal für das StuPa kandidieren dürfen.

Krämer beschrieb den Satzungsänderungsantrag als demokratiefeindlich, den Leuten werde das passive Wahlrecht aberkannt. Wenn das StuPa dem Antrag zustimmen sollte, werde die parlamentarische Freiheit beschnitten.

Zuerst wurde über einen Änderungsantrag der Liste the autonome alkoholiker_innen.Die LISTE abgestimmt, der vorsieht die Passage unter Punkt 2 des Satzungsänderungsantrages „EinE immatrikulierteR StudentIn kann höchstens acht Mal für das Studierendenparlament kandidieren” durch „EinE immatrikulierteR StudentIn kann höchstens 8000 Mark in Serie für das Studierendenparlament kandidieren” zu ändern.

Nachdem der Änderungsantrag angenommen wurde, kam es zur Abstimmung über den Antrag zur Satzungsänderung, den das StuPa mit 31 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen ablehnte.

StuPa fordert Ausschluss zweier Beiratsmitglieder des Instituts für Islamische Theologie an der HU 

Krämer stellte einen Antrag zur Solidarisierung mit den kämpfenden und arbeitenden Gruppen in Rojava, die aktuell von türkischen Streitkräften angegriffen werden. Ziegler (Linke Liste) sprach von einem „Angriffskrieg” seitens der Türkei, für den es kein Mandat gebe.

Ziegler forderte außerdem die Senatskanzlei auf, die Islamische Föderation Berlin sowie den Zentralrat der Muslime aus dem Beirat des Instituts für Islamische Theologie, an der HU Berlin, auszuschließen. Die Mitglieder würden in ihren Handlungen und Äußerungen nicht mehr dem Grundgesetz entsprechen. Der Antrag wurde vom StuPa mit einer Enthaltung seitens des SDS angenommen.

2 KOMMENTARE

  1. Bzw.: Der Satzungsänderungsantrag war nicht früh genug eingereicht worden, sodass er den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor der ersten Lesung hätte zugehen können. Dadurch wurde eine zweite Lesung erforderlich.

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