Funkstille vonseiten des Präsidiums, Transparenzdefizite im Senat: Finanzreferent João Fidalgo widerspricht einer Darstellung der Unileitung vom Mai, in der sie als Hüterin der Transparenz in der Studierendenschaft aufgetreten ist.
Die Transparenzdebatte erfasst zunehmend die Unileitung. Nachdem die HU-Leitung im Mai erklärte, Einblicke in die RefRat-Arbeit sowie die Vorlage einer Liste mit den Namen der RefRat-Mitglieder zu verlangen, widerspricht Finanzreferent João Fidalgo der Darstellung der Humboldt-Universität deutlich. Dabei verweist er auf mangelnde Kooperation vonseiten des Präsidiums und Transparenzdefizite im Akademischen Senat.
Im Mai hatte HU-Pressesprecher Hans-Christoph Keller der UnAuf auf Nachfrage mitgeteilt, dass das Präsidium der Humboldt-Universität seit Anfang Mai 2018 per rechtsaufsichtlicher Weisung die kontinuierliche Vorlage einer Liste mit den Namen der aktuellen Referent*innen und Co-Referent*innen durch den RefRat verlangt. Die Weisung sieht Keller zufolge auch vor, dass der Universitätsleitung künftig alle Protokolle und Beschlüsse des RefRats vorgelegt werden sollen.
Fidalgo bestätigt, dass der RefRat diese Weisung erhalten hat. Der RefRat habe aber unabhängig von der rechtsaufsichtlichen Weisung der HU bereits vor Mai entsprechende Angebote gemacht, auf die die Universitätsleitung nicht eingegangen sei.
Fidalgo zufolge basiere der Vorgang auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Uni und Studierendenschaft, die bereits 2014 unterschrieben worden sei. In der Verwaltungsvereinbarung von 2014 sei eine semesterweise Übermittlung der Namen der RefRat-Mitglieder geregelt gewesen. Dieser Regelung sei der RefRat nachgekommen, bis die Universitätsleitung die Namen nicht mehr angefordert habe.
„Zusammen mit einer Mitteilung, dass wir bereit sind, dies (die Übermittlung der Namen, Anm. d. Red.) wieder aufzunehmen, haben wir aber auch einige (u.a. datenschutzrechtliche, Anm. d. Red) Bedenken geäußert, worauf die Universitätsleitung nach wie vor nicht reagiert hat. Das war schon vor dem 4. Mai“, sagt Fidalgo.
Uni geht nicht auf Bedenken des RefRats ein
Man sei an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Unileitung interessiert, sehe das aber dann nicht gegeben, wenn auf Bedenken und Fragen, was Speicherungsformat, Speicherungszeitraum, Datenweiterleitung und so weiter angeht, gar nicht eingegangen werde, so Fidalgo. „Außerdem erwarten wir eine Zusage, dass diese Listen nicht ohne unser Wissen und Zustimmung weitergeleitet werden. Zumal die Motivation für diese Anfragen beziehungsweise diese Weisung ja die Anfrage des AfD-Abgeordneten Trefzer zu sein scheint“, schließt Fidalgo.
Eine laufende Beschlusskontrolle des RefRats durch die HU, wie sie sich von den Anforderungen der Universitätsleitung ableiten lasse, sei Fidalgo zufolge nicht Bestandteil einer Rechtsaufsicht, wie sie in §18 (4) Berliner Hochschulgesetz geregelt sei. Dort wird allerdings auch auf § 56, Absatz 3, verwiesen, wo es heißt, der oder die Hochschulleiter*in ist dazu verpflichtet, „rechtswidrige Beschlüsse und Maßnahmen der Organe oder sonstiger Stellen der Hochschule mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden oder sie aufzuheben.“ Das legt zumindest nahe, dass die Möglichkeit zur Einsicht gewährleistet sein muss.
„Das Präsidium der Humboldt-Universität ist nicht dafür verantwortlich, im Interesse der Studierenden oder Mitarbeiter_innen, für Transparenz in der verfassten Studierendenschaft Sorge zu tragen. Dafür sind die Organe der Studierendenschaft, die Listen im Studierendenparlament und etwaige studentische Initiativen oder Publikationen zuständig“, sagt Fidalgo.
Es gebe innerhalb der Studierendenschaft und zwischen verschiedenen Listen im StuPa eine große politische Diskussion um das Thema Transparenz, sagt Fidalgo. „Auch war es Wahlkampfthema vieler Listen. Das ist legitim. Wir würden die Universitätsleitung aber ausdrücklich dazu auffordern, sich nicht in interne politische Debatten der Studierendenschaft einzumischen.“
Wer Transparenz in der Studierendenschaft fordert, soll sie auch im Senat gewährleisten
Grundsätzlich begrüße man, dass „das Präsidium Transparenz für sich als Wert entdeckt hat“, so Fidalgo. „Wir gehen davon aus, dass in Zukunft im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen des akademischen Senats ausschließlich die Sachen besprochen werden, die als nicht-öffentlich in der Geschäftsordnung geregelt sind, beziehungsweise die auf Antrag nicht-öffentlich diskutiert werden“, sagt er.
„Wir freuen uns auch darüber, dass in Zukunft die Begründung ‚wir wollen ja nicht, dass das in den Medien steht‘ nicht mehr dafür benutzt wird, öffentliche Diskussionen zu entgehen, zumal wohl inzwischen selbst rechtsaufsichtliche Verfahren über die Medien geführt werden“, schließt Fidalgo. Damit spielt er auf die Meldung auf unauf.de vom Mai an.
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