Berlin, 10. Februar 2014

Geschrieben von Annika Koch und Katharina Stökl

Mehr Studierende, weniger Geld? Spätestens seit der studentischen Vollversammlung mit etwa 1000 Teilnehmer sind die Haushaltsprobleme der HU in aller Munde. Am morgigen Dienstag, den 11. Februar um 10 Uhr tagt der Akademische Senat im Senatssaal des Hauptgebäudes und berät unter anderem die Finanzierung für die kommenden beiden Jahre. Damit ihr mitreden könnt und in Zukunft bei allen Diskussionen informiert seid, erklären wir euch die wichtigsten Begriffe zu den Haushaltsverhandlungen:

Akademischer Senat

Der Akademische Senat (AS), entspricht in seiner Funktion dem Parlament der Universität. Er besteht aus 25 Mitgliedern, darunter 13 Professoren, vier akademische Mitarbeiter, vier Studierende und vier Vertreter der Mitarbeiter für Technik, Service und Verwaltung. Damit liegt die Mehrheit der Stimmberechtigten bei den Professoren, die entsprechend eine Wahl zu ihren Gunsten entscheiden können. Im Gegenzug haben die drei kleineren Statusgruppen ein Vetorecht, mit dem sie einstimmig Beschlüsse auf die nächste Sitzung vertagen, nicht aber vollkommen blockieren können.

Der AS beschließt den Haushalt der HU jeweils für zwei Jahre. Zu den Aufgaben gehört außerdem das Vorschlagsrecht zum Erlass des Strukturplans, für die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten sowie Beschlüsse bezüglich des Haushaltsentwurfes und der Grundsätze für Forschung und Lehre.

Exzellenzinitiative

Die Exzellenzinitiative ist ein vom Bund finanzierter Wettbewerb zwischen den Hochschulen zur Finanzierung von Forschungsprojekten. Fördergelder werden in jeder Runde der Initiative für jeweils fünf Jahre in drei Förderkriterien vergeben. Im Juni 2012 wurde die HU in allen drei Kriterien ausgezeichnet.

Viele der Projekte, die im Rahmen der Exzellenzinitiative eingerichtet wurden, werden aber nur anteilig gefördert. So muss die HU weitere Gelder aus dem eigenen Haushalt dafür aufwenden.

Halteverpflichtung

In den Hochschulverträgen von 2014-2017 haben sich die Berliner Universitäten verpflichtet, die Zahl der Studienanfänger konstant auf dem Rekordlevel von 2012 zu halten. Bei Verstößen gegen diese sogenannte Halteverpflichtung wird den Universitäten Geld aus der Landesförderung abgezogen. Nach Angaben eines Mitglieds des Senats gilt für diese Abzüge nicht die Kappungsgrenze.

Hochschulverträge

Seit 1997 schließen die Berliner Hochschulen Verträge mit dem Senat für einen Zeitraum von vier Jahren ab. Darin wird nach Verhandlungen durch die Universitätspräsidien festgeschrieben, wie viel Geld die Hochschulen aus Landesmitteln erhalten und welche Leistungen sie dafür erbringen müssen. Den Hochschulen soll dadurch eine längerfristige Finanzierung ermöglicht werden.

Die Hochschulfinanzierung besteht dabei aus einer unabhängigen Sockelfinanzierung sowie einem leistungsabhängigen Teil, der zum Beispiel an die Zahl der Studienneuanfänger geknüpft ist (s. Halteverpflichtung). Der aktuelle Vertrag mit Budgetsteigerungen um einige Prozentpunkte wurde für die Jahre 2014 bis 2017 beschlossen. Nach Universitätsangaben würden dadurch aber nichtmal die steigenden Fixkosten (Strom, Wasser etc.) ausgeglichen.

Kappungsgrenze

In den Hochschulverträgen zwischen dem Berliner Senat und den Universitäten wird ein Teil der Mittel nach leistungsbasierten Kriterien ausbezahlt. Unter anderem erhalten die Hochschulen mehr Geld, wenn viele Studierende ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen. Für die meisten dieser Kriterien ist in der Kappungsgrenze vereinbart, dass die leistungsbasierten Mittel um maximal 5% nach oben wie nach unten abweichen dürfen. Dadurch soll für beide Seiten das finanzielle Risiko so gering wie möglich gehalten, gleichzeitig aber ein Anreiz für besondere Leistungen der Universitäten gesetzt werden.

Kontingente

An der HU werden Gelder in vielen Bereichen über Kontingente verteilt. Kontingente kann man sich als eine universitätseigene Währung vorstellen. Ein Kontingent entspricht 50.000 Euro pro Jahr. Der akademische Senat vergibt nach einer Vorentscheidung des Präsidiums Kontingente an die Institute. Die Institute verbrauchen diese für die Einstellung von Mitarbeitenden. Durch die schwierige haushaltliche Lage erhalten einige Institute jedoch keine Kontingente mehr, da die entsprechenden Mittel fehlen.

Proteste

Im Januar begannen Studierende und Mitarbeitende Initiativen gegen den geplanten Vergabestopp von Kontingenten. Sie befürchten vor allem Kürzungen in der Lehre, die zu einem deutlichen Qualitätsverlust führen könnten. Bei einer kurzfristig organisierten studentischen Vollversammlung am 30. Januar 2014 forderten die circa 1000 anwesenden Studierenden eine Rücknahme geplanter Einsparungen in der Lehre und größere Unterstützung durch den Berliner Senat (UnAuf berichtete). Bereits tags zuvor beratschlagten Mitarbeitende des wissenschaftlichen Mittelbaus bei dem von der Gewerkschaft Verdi organisierten Treffen „Fairspektiven“ über ihre Reaktion auf die Stellenbesetzungssperre. Einer der ersten Schritte beider Initiativen war der Aufruf, zum Treffen des Akademischen Senats am 11. Februar zu kommen. Durch die Anwesenheit vieler Betroffener und kritische Nachfragen sollen die eigenen Interessen zugunsten höherer Mittel für die Lehre bestärkt werden.

Stellenbesetzungssperre

Wissenschaftliche Mitarbeitende, Doktoranden und studentische Hilfskräfte sind häufig mit zeitlich befristeten Verträgen angestellt. Solange keine Mittel existieren, werden solche befristeten Stellen an der HU möglicherweise nicht mehr verlängert. Durch die Haushaltsprobleme kommt es daher nicht zu Kündigungen, auslaufende Verträge werden aber nicht mehr fortgesetzt.