Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde als Grundlage für gleiche Rechte geschaffen. Jedoch dient sie überwiegend zur Kritik an Ländern des Globalen Südens. Woher kommt die Doppelmoral im Umgang mit den Menschenrechten?

Der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) dürfte den meisten bekannt sein: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“. Diese Maxime wurde jedoch schon bei der Proklamation 1948 kritisch beäugt, wurde sie doch von den Staaten geäußert, die eben diese Grundsätze so oft verletzt hatten. Und es war genau dieser vermeintlich positive Kodex der Menschenrechte, der dem Globalen Norden in den letzten Jahren dazu diente, „Staaten des Globalen Südens anzuprangern und in ihre internen Belange einzugreifen“, schreiben María do Mar Castro Varela und Nikita Dhawan in der Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte (APUZ 20/2020). 

Wenn wir an Menschenrechtsverletzungen denken, fallen uns vermutlich Schlagzeilen über die Ermordung von Journalist*innen, die Verfolgung von Homosexuellen oder die Einschränkung der Wahlfreiheit in arabischen, afrikanischen oder mittel- und südamerikanischen Ländern ein. Es ist allerdings weniger bekannt, dass alle Mitgliedsstaaten der UNO regelmäßig vom UN-Menschenrechtsrat überprüft werden. So wurde Deutschland zum Beispiel bei der Überprüfung (UPR) von 2018 für die rechtliche Situation von trans Menschen kritisiert. Genauer forderten die UN-Abgeordneten von Israel und Australien, dass trans und intersex Personen selbstbestimmt einen dritten Geschlechtseintrag wählen können (Recommendation 155.111 bzw. 155.113). Der dritte Geschlechtseintrag wurde Ende 2018 umgesetzt, allerdings ist nach wie vor ein ärztliches Gutachten nötig und nicht-binäre trans Personen, die nicht intersex sind, dürfen diese Änderung des Personenstandsgesetzes nicht in Anspruch nehmen. Die Forderung von Schweden (Recommendation 155.114), unter dem Transsexuellengesetz vor 2011 zwangssterilisierte trans Personen von staatlicher Seite zu entschädigen, wurde bis heute von der Bundesregierung nicht berücksichtigt. Die Mediendebatten darüber bleiben aber aus. 

Es müssen sich also eigentlich alle Staaten an die Grundsätze der AEMR halten. In der öffentlichen Wahrnehmung wird mit zweierlei Maß gemessen. Ist das Problem beseitigt, wenn wir mit den Menschenrechten bewusster umgehen? 

Am Universalitätsanspruch rütteln

Nein, befinden Vertreter*innen der postkolonialen Theorien. Das eigentliche Problem sind gar nicht die Inhalte, sondern vielmehr die Medien, Institutionen und Praktiken, in die sie eingebettet sind.

Die Menschenrechte sind nicht vom Kolonialismus zu trennen. Zur Kolonisierung gehörte mehr als die gewaltsame Aneignung von Land und Gütern oder die Versklavung und Ermordung von Menschen. Das Ziel war nicht nur, das eigene Herrschaftsgebiet zu expandieren, sondern auch, westliches Wissen, Ideale und Moralvorstellungen in die Welt hinauszutragen. Die „Zivilisierung“ des Globalen Südens durch die europäischen Imperien war ein wichtiges Projekt der Kolonisierung. Postkoloniale Theorien beschränken sich nicht auf die Zeit, die heutzutage als Kolonialismus verstanden wird – die Periode zwischen der Besetzung Nordamerikas im 15. Jahrhundert und den ersten Unabhängigkeitsbewegungen der kolonisierten Gebiete im 19. Jahrhundert. Kolonialismus wird nicht als punktuelles Ereignis verstanden, sondern als historischer Diskurs, der bis heute wirksam ist. Deshalb beschäftigen sich postkoloniale Theorien auch heute mit Themen wie Rechtssystemen, Menschenrechten, Globalisierung und Wissensgeschichte. 

„Die Wirkmächtigkeit dieses Menschenrechtsdiskurses wird erst verständlich, wenn Recht und Rechtssetzungen als erforderliche Instrumente des Kolonialismus betrachtet werden, die sowohl in den kolonisierten Ländern als auch in Europa grundlegende Veränderungen im Verständnis von Gerechtigkeit hervorbrachten“, schreiben María do Mar Castro Varela, Professorin an der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin, und Nikita Dhawan, Professorin an der Universität Gießen.

Es ist ein historischer Fakt, dass Länder des Globalen Nordens die Menschenrechte kodifiziert haben und nun maßgeblich an ihrer Durchsetzung beteiligt sind. Das konnten sie nur tun, weil sie sich in kolonialen Kontinuitäten bewegen. Eine davon ist die Durchsetzung westlicher Moralvorstellungen und ihrer Überlegenheit. Menschenrechte sind also keine neutrale Größe und ihre Umsetzung wird häufig mit zweierlei Maß bemessen. Wo bleibt der Universalitätsgedanke, wenn wir den Begriff „Menschenrechtsverletzung“ vor allem mit dem Globalen Süden assoziieren und über die Forderungen im Bezug auf LGBT-Rechte in Deutschland schweigen?

 

Wer mehr zum Prüfverfahren der UN und Deutschlands LGBTIQ-Rechten wissen will, kann hier weiterlesen: 

UN-Menschenrechtsrat: Menschenrechte in Deutschland auf dem Prüfstand – Bundesverband Trans* (bundesverband-trans.de)

UPR – Germany | ILGA

Deutschland 2017/18 | Amnesty International

Queeramnesty Hamburg – Menschenrechte und Intersexualität

Was hat die Bundesregierung in Deutschland und weltweit für den Schutz der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) getan? (lsvd.de)