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Inzest: Die Liebe, bei der alle zusammenzucken

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Über das Thema Inzest wird in Deutschland sowohl politisch als auch gesellschaftlich kaum geredet. Illustration: Hannah Schrage
Über das Thema Inzest wird in Deutschland sowohl politisch als auch gesellschaftlich kaum geredet. Illustration: Hannah Schrage

Kaum ein Thema hat einen so heiklen Beigeschmack wie die Liebe zwischen engen Verwandten, besonders zwischen Geschwistern. Mitte der 2000er Jahre rückte das Inzestverbot ins Zentrum der Öffentlichkeit, seitdem herrscht erneut Funkstille auf diesem Gebiet.

„Ich habe Angst, dass ich abartig bin oder so. Ich habe einen älteren Bruder, ich befürchte, dass ich mich noch in ihn verliebe oder es vielleicht schon bin. Was soll ich tun?“, lautet ein Hilferuf einer Userin auf der Plattform hilferuf.de. Sie bittet in der Community um Rat, um Beistand und um die Bestätigung, nicht geistig krank zu sein. Hilfesuchende und verunsicherte Beiträge zum Inzest zwischen Geschwistern ploppen immer wieder vereinzelt in solchen Foren auf. Eines vereint sie alle: Über ihre Gefühle wollen die Beteiligten außerhalb des schützenden Mantels der Anonymität nicht sprechen. Nicht ohne Grund: Inzest ist gesetzlich verboten.

In Deutschland wird der Beischlaf zwischen engeren leiblichen Verwandten mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft, sofern die Beteiligten über 18 Jahre alt sind. Der Begriff „Beischlaf“ umfasst allerdings nur den vaginalen Verkehr, andere sexuelle Handlungen, zum Beispiel zwischen gleichgeschlechtlichen Verwandten, bleiben straffrei. Anders ist das in Ländern wie Frankreich, Belgien oder Luxemburg. Dort steht Inzest nicht unter Strafe.

Was schon durch das Gesetz verboten wird, ist auch im Kopf vieler Menschen nur schwer mit der Vorstellung einer gesunden Partnerschaft zu vereinen. Dafür sprechen auch die vermehrt negativen Antworten auf den Hilferuf der Userin. „Unter Geschwistern macht man sowas nicht“, schreibt ein Nutzer. „Solche Gefühle darf es zwischen leiblichen Geschwistern gar nicht geben, wieso sollte man einer geistigen Erkrankung bitteschön eine Chance geben?“, schreibt ein anderer.

Diese Reaktionen sind bei Weitem kein Einzelfall: Im Internet wie auch im realen Leben bleibt Geschwisterinzest ein Tabu, das beinahe ausschließlich mit ablehnenden Gefühlen verbunden ist. Wenn das Wort „Inzest“ auch nur in den Mund genommen wird, folgt oft ein angespanntes Luftanhalten der Zuhörer*innen. Doch in vielen Fällen bleibt es beim Zuhören: Darüber diskutieren wollen nur wenige. Auf knapp 20 Interviewanfragen für diesen Artikel gab es nur drei Rückmel- dungen. Ein Indiz für eine fehlende Auseinandersetzung mit dem Thema oder einfach nur für die Angst, etwas Falsches zu sagen?

Das Inzesttabu ist tief verankert 

Während die Geschwisterehe bei antiken Völkern wie in Ägypten oder Persien zulässig oder sogar erwünscht war, geht das Inzestverbot vor allem auf biblische Rechtstexte zurück, welche die Ehe zwischen Blutsverwandten unter Strafe stellten. „Das besonders Schwierige am Bruder-Schwester- Inzest war, dass er sowohl weltlich als auch religiös stigma- tisiert und kriminalisiert war – und zwar, wie insbesondere Anthropologen argumentieren, um exogame Eheschließungen zu ermöglichen beziehungsweise zu erzwingen“, sagt Claudia Jarzebowski, Professorin für Geschichts- und Kulturwis- senschaften an der FU Berlin. Während unter Cousinen und Cousins in der frühen Neuzeit besonders im Hochadel eine Heirat noch üblich war, ging der Geschwisterinzest unter dem Begriff „Blutschande“ in die Gesetzbücher ein.

Laut dem Westermarck-Effekt ist die Wahrscheinlichkeit, sich in jemanden zu verlieben, mit dem man die frühe Kindheit gemeinsam verbracht hat (dabei sind die gleichen Gene relativ unerheblich) sehr gering. Dem Strafrechtler Hans-Jörg Albrecht zufolge kommt es bundesweit pro Jahr zu nicht einmal zehn Verurteilungen „wegen Beischlafs zwischen Verwandten”. „Nur Einzelfälle davon dürften den Geschwisterinzest betreffen”, schreibt er. Die meisten bekannten Inzestfälle betreffen zudem Geschwister, die sich erst im Erwachsenenalter kennengelernt haben. Dennoch fällt es offenbar schwer, das zu akzeptieren, was für andere völlig abwegig erscheint.

Im Jahr 2008 entflammte dazu die letzte größere Debatte. Auslöser war die Klage eines Mannes, der zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, weil er mit seiner Schwester und Partnerin vier Kinder gezeugt hatte. Die Frage nach dem richtigen Umgang mit solchen Beziehungskonstellationen stellt sich bis heute. Laut der Hochschulprofessorin für Geschlechter- pädagogik Andrea Bramberger spaltet sich der Diskurs in zwei Positionen. Zum einen ist da die Position der „radikalen Dekonstruktion geschaffener generativer Strukturen und Settings und zum anderen ein Festhalten an tradierten Vorstellungen von generativen Beziehungen und Familien als Orte des Rückzugs, der Privatheit und der Intimität“.

Inzestgegner*innen sehen in der Aufhebung oder Abschwächung des Verbots eine mögliche Gefahr für die Kinder, die in einer solchen Beziehung geboren werden könnten. Denn Geschwister haben immer zu 50 Prozent dieselben Gene. So wird die Wahrscheinlichkeit stark erhöht, dass die gleichen kranken Gene rezessiv aufeinandertreffen. Ein Kind von Eltern, die miteinander verwandt sind, könnte also eher eine genetische Krankheit ausbilden als eines aus anderen Partnerschaften. Dieser Gefahr könne man ein ungeborenes Kind nicht aussetzen.

Schutz vor sexuellem Missbrauch oder sexuelle Selbstbestimmung?

Außerdem sehen Befürworter*innen des Verbots eine erhöhte Gefahr sexuellen Missbrauchs innerhalb der Familie. Es ginge bei dem Verbot rechtens „um den Schutz heranwachsender Kinder und Jugendlicher, die in ihrem familiären Umfeld möglichen Übergriffen anderer, […] überle- gener Familienmitglieder nicht mit dem notwendigen Selbstbewusstsein entgegentreten können“, so Elisabeth Winkelmeier-Becker von der CDU. Schutz vor sexuellen Übergriffen sei tatsächlich Aufgabe des Staates, jedoch existieren speziell für diese Fälle bereits Gesetze, sagen Gegner*innen des Inzestverbots wie Jerzy

Montag von den Grünen. Auch Caspar Schumacher, ehemaliger Bundesvorstand der Grünen Jugend ist dieser Meinung. „Verwandte, die ihren Familienmitgliedern sexualisierte Gewalt antun, wird es auch geben, wenn die Liebe zwischen erwachsenen Geschwistern entkriminalisiert wird. Genau dagegen gibt es ja auch schon Gesetze“, sagt Schumacher. Abgesehen davon hätte es früher „eine solche Argumentation auch zum Thema Homosexualität“ sehr lange gegeben. Zu dem Argument von Inzestgegner*innen, die mögliche vererbbare Behinderungen durch Geschwisterinzest als Hauptargument anführen, äußerte sich auch die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik. Sie bezeichnete die Rechtfertigung als eugenisch.

Diese sei „sachlich falsch“, unterstütze darüber hinaus Dis- kriminierung und schränke „die Entscheidungsfrei- heit über die Verwirklichung ihres Kinderwunsches“ ein. Abgesehen davon gäbe es auch andere Risiko- gruppen, wie Frauen jenseits der 40 oder Menschen, die eine Behinderung haben. Diesen Menschen ist es nicht verboten, Kinder zu zeugen. Auch der Deutsche Ethikrat positionierte sich für die Abschaffung des Verbots: Das Grundrecht der erwachsenen Geschwister auf sexuelle Selbstbestimmung sei stärker zu gewichten.

Folgte nach dieser Debatte die Enttabuisierung? Fehlanzeige. Das Paar verlor den Prozess und der Bruder muss- te für drei Jahre ins Gefängnis. Seitdem wirkt das Thema politisch wie gesellschaftlich abgehakt und es gibt kaum jemanden, der sich 2020 noch öffentlich dazu positi- oniert. „Es wird ja immer an kon- kreten Fällen diskutiert. Also bin ich jetzt für oder gegen die Verurtei- lung dieser spezifischen Person? Und dadurch, dass es ein Verbot gibt, wer- den auch keine Fälle öffentlich. An welchem Fall soll dann diskutiert werden?“, erklärt sich Schumacher das allgemeine Schweigen.

Das Phänomen der Geschwisterliebe bleibt im Geheimen bestehen, ein regelmäßiger Austausch über das Thema bleibt aus. Schade ei- gentlich, in der Fantasiewelt von Ga- me of Thrones rund um Cersei und Jai- me Lannister wird anscheinend offener über das Thema gesprochen als in der richtigen Welt.


Illustration: Hannah Schrage (Anm. d. Red.) 

2 COMMENTS

  1. Es gibt eine Diskussionsgruppe zum Thema Inzest für Betroffene zum Austauschen. Wer Interesse hat sich mitzuteilen und wo Gesprächsbedarf besteht, kann sich jederzeit gerne melden. Weitere Infos per Mail. Besten Dank!

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