Während die Personalräte der Humboldt-Universität als Konsequenz aus einem wegweisendem Landesarbeitsgericht-Urteil fordern, Studierende mit nicht-wissenschaftlichen Tätigkeiten in einen bessergestellten Tarifvertrag umzugruppieren, will die Unileitung die Gesetzeslage ändern, um den Status quo zu sichern. Anderenfalls drohe der Abbau von SHK-Stellen. Moritz Wiederänders vom PRstudB hält dagegen: „Nicht die Gesetzeslage muss geändert werden, sondern die Finanzierung der Beschäftigten“

Der Tarifstreit zwischen Universität und dem Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRstudB) ist eskaliert. Mittlerweile haben sich auch der Personalrat des Hochschulbereichs und der Gesamtpersonalrat hinter den PRstudB gestellt. Die Einstellung von studentischen Hilfskräften (SHK) und anstehende Vertragsverlängerungen sind bis auf weiteres auf Eis gelegt, zudem droht der Abbau von SHK-Stellen. Das geht aus einer hochschulinternen Mitteilung der Unileitung vom Dienstag hervor, die der UnAuf vorliegt. Hintergrund des Streits ist ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) von Juni, dass den Personalräten zufolge eine Beschäftigung von Studierenden in nicht-wissenschaftlichen Bereichen wie CMS oder Bibliothek unter dem bis dato üblichen Tarifvertrag TV-Stud ausschließt.

Während die Personalräte als Konsequenz aus dem Urteil eine Umgruppierung von SHK aus CMS oder Bibliothek in den bessergestellten Tarifvertrag TV-L fordern, strebt die Unileitung eine Gesetzesänderung an, um Studierende als Hilfskräfte in nicht-wissenschaftlichen weiter im TV-Stud beschäftigen zu können.

„Nach dem Urteil hat der Personalrat der studentischen Beschäftigten der HU (PRstudB) seine bisherige Praxis verschärft und erklärt, dass eine Beschäftigung von Studierenden in nichtwissenschaftlichen Bereichen der HU nicht mehr als SHK nach TV-Stud möglich ist. In diesen Bereichen sind folglich keine Einstellungen, Arbeitszeiterhöhungen und Weiterbeschäftigungen von SHK mehr möglich“, heißt es in einer E-Mail von HU-Personalchef Andreas Kreßler, die der UnAuf vorliegt.

Moritz Wiederänders zufolge haben die Personalräte ihre Praxis nach dem Urteil keineswegs verschärft. „Die Unileitung hat ihre Personalpolitik abrupt geändert. Präsidium und Personalabteilung stoppen Einstellungen, Arbeitszeiterhöhungen und Weiterbeschäftigungen in einigen Bereichen. Das schadet vor allem den betroffenen Beschäftigten. Für die negativen Auswirkungen ihrer fragwürdigen Entscheidungen macht die Unileitung, wie so oft, die Personalräte verantwortlich“, sagt er.

Nach einem Vorstoß des PRstudB stoppt die Uni die Einstellung von  studentischen Hilfskräften in einigen Bereichen bis auf weiteres

Der PRstudB hatte die rechtswidrige Beschäftigung von Studis in nicht-wissenschaftlichen Bereichen scharf kritisiert. Er fordert eine Überführung von SHK in nicht-wissenschaftlichen Bereichen aus dem TV-Stud in den bessergestellten Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-L). Dieser Forderung haben sich die anderen beiden HU-Personalräte nun angeschlossen, heißt es im PRstudB. Vielen Studierenden, die in nicht-wissenschaftlichen Bereichen nach dem TV-Stud bezahlt werden, stünde laut den Personalräten zufolge eine teilweise viel höhere Entlohnung nach TV-L zu.

Statt einer potenziell teuren tariflichen Umgruppierung von SHK, die unter TV-Stud in nicht-wissenschaftlichen Bereichen arbeiten, strebt das Präsidium eine Gesetzesänderung an. Das Ziel der Universität ist, Paragraph 121 des Berliner Hochschulgesetzes zu verändern, um weiter nicht-wissenschaftliche SHK-Stellen im meist günstigeren TV-Stud einsetzen zu können. Auf Paragraph 121 hatte sich das Berliner Landesarbeitsgericht berufen und genau das ausgeschlossen.

Im Umfeld des PRstudB heißt es, eine Gesetzesänderung diene allein dazu, „die Sparpolitik der Universität“ abzusichern.

„Aus Sicht des Präsidiums ist die Änderung des § 121 BerlHG mit dem Ziel einer Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten studentischer Hilfskräfte auch auf wissenschaftsunterstützende Bereiche – so wie es die Hochschulgesetze anderer Bundesländer vorsehen – dringend“, heißt es in derselben E-Mail. Mit „wissenschaftsunterstützenden Bereichen“ sind nicht-wissenschaftliche Beschäftigungen etwa in CMS oder Bibliothek gemeint.

Stellenabbau ist bei gleichbleibender Gesetzes- und Finanzierungslage wahrscheinlich

Gleichzeitig müsse die HU Vorsorge für den Fall treffen, dass es zu keiner Änderung kommt. Das Präsidium werde Anfang Oktober über Handlungsoptionen zunächst für die wissenschaftsunterstützenden Bereiche entscheiden. Ein wahrscheinlicher Weg sei es, Beschäftigungsmöglichkeiten für SHK zu streichen und wenigstens einen Teil der wegfallenden Stunden durch andere Beschäftigungen zu ersetzen, schreibt Personalchef Kreßler.

„Nicht die Gesetzeslage muss geändert werden, sondern die Finanzlage der beschäftigten Studierenden“, entgegnet Moritz Wiederänders. In Berlin und auch in anderen Bundesländern gebe es schon lange Möglichkeiten, Studierenden im wissenschaftsunterstützenden Bereich einzusetzen: eben im TV-L.

„Es bedarf keiner Gesetzesänderung, sondern nur einer rechtskonformen Tarifanwendung durch die Unileitung, um Studierende auch in wissenschaftsunterstützenden Bereichen einzusetzen. Genau das sagen Urteil und Personalräte“, sagt Wiederänders. „Es ist positiv, dass die Unileitung sich endlich dazu entscheidet, dass nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten nicht in den TV-Stud gehören, sondern bereits jetzt – legal – durch andere Beschäftigungen, beispielsweise im TV-L, möglich sind“, sagt er. „Den betroffenen Studierenden wäre geholfen, wenn sie weiterhin selbst diese Tätigkeiten ausführen könnten, eben nur als Beschäftigte im TV-L, nicht als SHK im TVstud!“

Die Personalräte fordern weiterhin, rechtswidrige Beschäftigungen unter TV-Stud in entsprechende Beschäftigungen unter TV-L umzugruppieren. Der TV-L macht im Gegensatz zum TV-Stud Befristungen viel schwerer und funktioniert wegen der vielfältigen auch nicht-wissenschaftlichen Tätigkeitsbereiche, die er abdeckt, nach einem ausdifferenzierten Entgeltsystem, das zum Teil deutlich höhere Löhne als der TV-Stud vorsieht. Unter dem TV-L sollten laut der Personalräte alle Uni-Angehörigen beschäftigt sein, die etwa in Sekretariaten, dem CSM, den Bibliotheken, Verwaltungen oder in Pressestellen arbeiten.

Die Personalräte fordern die Beschäftigung  in nicht-wissenschaftlichen Bereichen unter dem bessergestellten Tarifvertrag TV-L

In dem konkreten LAG-Urteil hatte das Gericht der Klage von HU-Studentin Katja Engels in zweiter Instanz Recht gegeben. Engels hatte als Programmiererin beim CMS zu den Bedingungen des TV-Stud gearbeitet. Laut LAG-Urteil ist das rechtswidrig, da die Engels zugewiesenen Tätigkeiten eindeutig einem nicht-wissenschaftlichen Bereich zugeordnet werden konnten. Engels wurde dementsprechend in den TV-L überführt, was unter anderem eine Lohnnachzahlung und eine Entfristung zur Folge hatte. Sie hat ihre Stelle nach der erfolgreichen Klage allerdings nicht mehr angetreten.

HU-Personalchef habe sich stets für den Erhalt von SHK-Stellen eingesetzt

Die Unileitung konzentriert sich dagegen auf eine Änderung der Gesetzeslage. Andere Optionen, etwa die umfassende Umwandlung von rechtswidrigen TV-Stud-Beschäftigungen in TV-L-Stellen, scheinen nicht auf dem Tisch zu liegen. Aus Sicht der Personalleitung droht bei gleichbleibender Gesetzeslage Stellenabbau. Das geht aus der Mail von Andreas Kreßler hervor.

„Ohne Änderung von § 121 BerlHG können keine Arbeitsverhältnisse als SHK in wissenschaftsunterstützenden Bereichen begründet, keine Weiterbeschäftigungen und keine Arbeitszeiterhöhungen vorgenommen werden. Bis auf weiteres können aus diesem Grund entsprechende Anträge der Bereiche nicht bearbeitet werden“, heißt es dort.

Kreßler persönlich bedauere diese Entwicklung außerordentlich, heißt es in seiner E-Mail abschließend. Er habe sich bei allen Stellenstreichungen in den letzten 25 Jahren stets für den Erhalt von SHK-Positionen eingesetzt.

Auch für „die betroffenen Beschäftigten in nicht-wissenschaftlichen Bereichen, Studierende oder nicht, sei die aktuelle abrupte Blockade der Unileitung außerordentlich bedauernswert. Für Studierende, ist die Haltung der Unileitung teils existenzgefährdend. Ich schäme mich, wie die HU mit beschäftigten Studierenden umgeht“, sagt Moritz Wiederänders.

Vorgehen der Unileitung sei „bedauerlich und beschämend“

„Für die Zukunft des Hochschulstandorts Berlin wäre es bedauerlich und beschämend, wenn eine vor allem auf Kosten der Studierenden, aber letztlich auf dem Rücken aller Angehörigen der Berliner Hochschulen durchgedrückte Gesetzesänderung dazu führen könnte, dass der Status quo, also einerseits anhaltende Stellenstreichungen im TV-L und andererseits Lohndumping im TV-Stud – dann legalisiert – erhalten bleiben würden“, schließt er.

Die nächsten Wochen werden zeigen, wer sich durchsetzen kann. Die Fronten zwischen Personalräten und Humboldt-Universität scheinen endgültig verhärtet. Entweder gibt es in Zukunft deutlich mehr Geld, um eine Beschäftigung von Studierenden in nicht-wissenschaftlichen Bereichen im TV-L zu ermöglichen, wie es die Personalräte vor dem Hintergrund des LAG-Urteils fordern. Oder die Unileitung setzt sich mit ihrer angestrebten Gesetzesänderung durch, die die Weiterbeschäftigung von studentischen Hilfskräften auch in nicht-wissenschaftlichen Bereichen zulässt. Klar ist nur, dass bis zur Konfliktlösung vor allem eine Partei leidet, und das sind die Studierenden, deren geplante Einstellung, Vertragsverlängerungen oder Weiterbeschäftigung akut bedroht ist.

 

Foto: Heike Zappe | Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

1 KOMMENTAR

  1. […] In einem offenen Brief an die Uni-Leitung fordern 150 studentisch Beschäftigte ihre Weiterbeschäftigung in nicht-wissenschaftlichen Bereichen. Der Brief richtet sich auch gegen den akuten Einstellungsstopp von studentisch Beschäftigten, der das vorläufige Ergebnis der Auseinandersetzung zwischen Studentischem Personalrat (PRstudB) und Unileitung ist. Die Unterzeichner des Briefs sehen sich als vermittelnde Instanz innerhalb des verhärteten Konflikts zwischen Personalabteilung und des Studentischen Personalrats, wegen dem aktuell Einstellungen und Stundenaufstockungen unter TV-Stud auf Eis gelegt sind. Zudem sind nach der aktuellen Rechtslage bis zu 600 TV-Stud-Stellen gefährdet. […]

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