Die AfD hat gute Chancen, bei den Berlin Wahlen wieder ins Abgeordnetenhaus einzuziehen. Ein studentischer Blick auf die Punkte Wohnen, Migration, Bildung, Erinnerungspolitik und Familienbild im Wahlprogramm der Partei.
In Sachsen-Anhalt wird die AfD vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, trotzdem schrammte die Partei bei den Landtagswahlen an der absoluten Mehrheit. Indessen hält sich der Berliner Verfassungsschutz mit einer Einstufung der Partei noch zurück. Wir haben uns aus verschiedenen Gründen dazu entschieden, nicht mit der AfD zu sprechen – was dafür und dagegen spricht, erfahrt ihr in unserem Podcast.
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Bezahlbarer Wohnraum
Ein günstiges WG-Zimmer zu finden oder einen umkämpften Platz im Studentenwohnheim zu ergattern, ist für Studierende in Berlin eine der größten Herausforderungen in dieser Stadt. Für den hart umkämpften, dysfunktionalen Wohnungsmarkt hat die AfD ihre ganz eigene Problembeschreibung: Der Druck auf dem Markt kommt vor allem „von außen“ – durch die Migration. Dadurch wird ein Verteilungskonflikt zwischen Einheimischen und Neuankömmlingen, die in den Wohnungsmarkt drängen, suggeriert.
Dabei wird verkannt, dass nur in den seltensten Fällen tatsächlich Geflüchtete mit Deutschen auf dem Wohnungsmarkt konkurrieren. Die beengten Wohnbedingungen in provisorischen Unterkünften wie Containern sind selten so verlockend, dass andere Gruppen, die es auf dem Wohnungsmarkt schwierig haben, Anspruch auf diese erheben.
Darüber hinaus sind die Bedingungen auf dem Wohnungsmarkt für Migrant*innen, People of Color oder Menschen mit nicht deutschen Namen weitaus schwieriger sind als Deutsche, auf die keines der Merkmale zutrifft. Denn Menschen ohne deutschen Pass zum Beispiel – und ohne das nötige Kleingeld – erleben bei der Wohnungssuche häufig strukturelle Benachteiligung.
Die AfD will Vorrang für Einheimische, also Menschen, die in Berlin geboren sind oder schon lange dort leben, auf dem Mietmarkt. Dabei ist fragwürdig, ob das mit EU-Recht kompatibel ist: Da dies eine Gleichbehandlung für Menschen mit europäischem Pass fordert. Es ist unklar, wie die AfD diese Forderung politisch ausgestalten würde. Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass ein solches Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof landen würde
Zuwanderung, Asyl und Staatsangehörigkeit
Die Berliner AfD erzielt einen sofortigen Aufnahmestopp für Asylbewerber und verfolgt eine systematische „Remigrations”-Agenda mit verschärften Abschiebungen. Das Landesamt für Einwanderung soll in eine „Remigrations”-Behörde umgewandelt werden. Die Partei fordert eine klare Unterscheidung zwischen Erwerbsmigration und Asyl. Das Wahlprogramm impliziert, dass das Asylrecht von zahlreichen Erwerbs Migranten in Deutschland missbraucht würde und der Staat dagegen keine Maßnahmen vollziehen könnte. Eine strikte institutionelle und rechtliche Unterscheidung zwischen Erwerbsmigration und Asyl hat sich in Deutschland allerdings schon schrittweise zwischen 1973 und 1993 entwickelt. Das Ziel des Asylkompromisses 1993 war es auch, eine vermeintliche „Zuwanderung in den Arbeitsmarkt über das Asylsystem“ strukturell zu unterbinden. Die AfD macht außerdem keinen genauen sprachlichen Unterschied zwischen Asylrecht und dem „vorübergehenden Schutz” nach § 24 AufenthG, wie er zum Beispiel im Fall der Ukraine greift.
Die AfD möchte außerdem den anonymen Krankenschein abschaffen. Dieser ermöglicht Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung den kostenlosen Zugang zu medizinischer Versorgung, ohne dass ihre persönlichen Daten an die Ausländerbehörde weitergegeben werden. Da reguläre Sozialämter bei der Beantragung von Hilfen gesetzlich dazu verpflichtet sind, den Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörde zu melden (§ 87 Aufenthaltsgesetz), meiden viele Betroffene den Arztbesuch aus Angst vor einer Abschiebung. Stellen und Netzwerke wie die Clearingstelle der Berliner Stadtmission vergeben aus diesem Grund den anonymen Krankenschein. Ein Wegfallen des Scheins führt zwangsläufig zur Verelendung von Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung, da diese keine medizinische Hilfe mehr in Anspruch nehmen könnten, ohne eine Abschiebung zu befürchten.
Laut Wahlprogramm soll das Bildungssystem die Rückführung von Migranten als Ziel verfolgen. Flüchtlingskinder sollen dazu in Parallelklassen nach Curricula ihrer Heimatländer unterrichtet werden. An anderen Stellen des Wahlprogramms wird dagegen Integration gefordert, um keine Parallelgesellschaften entstehen zu lassen. Dass es bereits Willkommensklassen in Berlin gibt, in denen Kinder, die geflüchtet sind vorerst separat unterrichtet werden, bevor sie in allgemeine Klassen integriert werden, findet dabei keine Erwähnung. Es ignoriert außerdem die Frage, was mit Kindern geschieht, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren, aber nicht nach deutschem Lehrplan unterrichtet wurden.
Desweiteren macht die AfD keine genaue begriffliche Unterscheidung zwischen Menschen mit Migrationshintergrund, die schon in Berlin leben und Ausländern mit deutscher Staatsangehörigkeit. Auch Menschen mit Migrationsgeschichte, die einen deutschen Pass haben, werden von der AfD nach ethnischen Kriterien ausgegrenzt. Nach diesem völkischen Weltbild wird phänotypisch zwischen sogenannten „Passdeutschen” und jenen, die zu einem deutschen National Volk dazu gehören, unterschieden. Wer dazu gehört und wer nicht, definiert die AfD selbst. Im Kontext ihrer Migrationspolitik ignoriert die Berliner AfD, dass ein Großteil der 20.000 „Ausreisepflichtigen” geduldet ist und zum Beispiel aus rechtlichen oder faktischen gründen wie fehlenden Papieren oder Krankheit nicht kurzfristig abgeschoben werden können. Die pauschale Behauptung, 20.000 „Ausreisepflichtige” seien sofort abschiebbar, ist somit falsch.
Die Berliner AfD hat sich, wie auch andere Landesverbände und der Bundesverband, den Begriff der „Remigration” angeeignet. Im Wahlprogramm heißt es: „Dauerhafte Sicherheit ist in unserer Stadt nur durch eine konsequente Remigrationspolitik durchsetzbar“. Laut offizieller Linie definiert die AfD „Remigration” als die Abschiebung von Ausreisepflichtigen und die Politik, die dies herbeiführt. Außerhalb des Programms nutzte die Partei den Begriff wiederholt auch im Sinne eines einem ethnisch definierten Volkes, was verfassungswidrig ist und gegen das Grundgesetz verstößt. Im Anschluss an die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, bei der die AfD stärkste Kraft wurde, kritisierte auch Bundeskanzler Friedrich Merz den Begriff im Bundestag.
Bildung und Hochschulen
Ein zentraler Punkt der AfD heißt „Braindrain stoppen“, damit ist die Abwanderung von qualifiziertem, deutschem akademischem Personal gemeint. Dies soll gelingen, in dem attraktive Arbeitsplätze für Wissenschaftler*innen geschaffen werden. Gleichwohl will die AfD Studiengebühren für Nicht- EU-Ausländer*innen einführen. Daraus spricht eine grundlegende Unkenntnis darüber, wie Hochschulen in der Praxis funktionieren: Unis florieren gerade dann, wenn Mobilität grenzüberschreitende Mobilität gewährleistet ist. Sie leben vom internationalen Austausch und davon, dass sich Professor*innen als Teil einer internationalen Wissenschaftsgemeinschaft begreifen. Bildungseinrichtungen und Hochschulstandorte werden unattraktiv, wenn man sie als nationale Kaderschmieden vom Austausch isoliert, sie leben vom offenen, internationalen Wissensaustausch.
Dabei richtet sich die Kritik disziplinär gegen Postkoloniale Theorie, Critical Race Theory und Cancel Culture. Gleichzeitig soll das Ordnungsrecht gegen Hausbesetzungen verschärft und militärische Forschung an Universitäten stärker ermöglicht werden. Im Schulbereich fordert die AfD darüber hinaus ein sogenanntes „Indoktrinationsverbot“, die Rückkehr zu einem differenzierten Schulsystem sowie ein Verbot gendergerechter Sprache. Dabei entsteht ein offensichtlicher Widerspruch zwischen geplanten tiefen Einschnitten in Hochschulautonomie und der eigens propagierten „Wissenschaftsfreiheit statt Ideologie“.
Erinnerungspolitik und Medien
Im Wahlprogramm bezeichnet die Berliner AfD die Deutschen als „Erben der christlich-abendländischen Kultur, die es gilt zu bewahren”. Zu einem reflektierten Geschichtsbewusstsein gehöre auch ein gesunder Patriotismus. Die Verbreitung postkolonialer Theorie hätte eine ausgewogene Erinnerungspolitik in den letzten Jahren gefährdet. Die AfD verurteilt die Umbenennung der ehemaligen „Mohrenstraße” in die Anton-Wilhelm-Amo Straße als ideologisch. So verkennt die Partei, dass die Umbennenung von öffentlichen Orten stets ideologisch ist und mit dem politischen Selbstverständnis eines Staates in Zusammenhang steht. So hieß beispielsweise der heutige Theodor-Heuss-Platz einst „Adolf-Hitler-Platz“, die Frankfurter Allee einst „Stalin Allee”.
Die Berliner Erinnerungskultur zur Zeit des Nationalsozialismus findet im Programm in einem Nebensatz Erwähnung. Vor allem will sich die AfD für eine stärkere Aufarbeitung der Stasi Verbrechen und SED-Diktatur einsetzen. Die implizierte Gleichsetzung der NS- und der SED-Zeit als „zwei Diktaturen” kann dabei als euphemistisch verstanden werden.
Wie auch in Sachsen-Anhalt möchte der Landesverband der AfD in Berlin den Rundfunkstaatsvertrag kündigen. Alle Bürger sollen so „von Zwangsgebühren befreit” werden. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen sich künftig durch freiwillige Beiträge nach dem Pay-per-View-Prinzip oder einem Abo-System finanzieren. An Stelle der derzeitigen öffentlichen rechtlichen Sender soll ein „Grundfunk” treten. Dieser soll unter der Pressefreiheit stehen und an eine ausgewogene Berichterstattung gebunden sein. Welche inhaltlichen Veränderungen die AfD für den „Grundfunk” dabei im Vergleich zu den öffentlich rechtlichen vorsieht, wird nicht im Detail definiert. Ein Pay-per-View-System, wie die AfD es plant, würde die Grundversorgungs Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks infrage stellen und dürfte verfassungsrechtlich auf erhebliche Bedenken stoßen. Dies gilt besonders für Regionen und Gruppen mit geringerer Zahlungsbereitschaft.
Familienbild
Für die AfD bildet die Familie aus „Vater, Mutter und Kindern” die „Keimzelle unserer Gesellschaft”. Auch „Alleinerziehende, Patchwork-, Adoptiv- und Pflegefamilien” sollen aber laut Wahlprogramm gefördert und finanziell entlastet werden. Der ideologische Grundsatz der AfD der heterosexuellen Ehe mit Kindern lässt allerdings, auch sprachlich, eine Priorisierung und eine soziale Entwertung der Familien entstehen, die nicht in das Bild der AfD passen. Allgemein folgt die Familienpolitik der AfD dem Sinn der Förderung der Geburtenrate, da diese in Berlin unter dem Niveau der Bestandserhaltung liegt.
Die Partei stellt dabei das Argument an, dass viele Menschen sich gegen Kinder entscheiden, da dies das Armutsrisiko erhöht und viele sich keine Kinder mehr leisten können. Dabei blendet sie aus, dass auch andere Umstände wie globale Krisen und individuelle Lebensentscheidungen zu einer niedrigeren Geburtenrate führen können.
Zum Thema Familie und Sexualität sagt die AfD weiter, dass „die Realität der Zweigeschlechtlichkeit” nicht „auf dem Altar der Transideologie geopfert” werden dürfe. Weiblichkeit und Männlichkeit mit ihren unterschiedlichen Potentialen seien etwas Positives. Die Behauptung der „Realität der Zweigeschlechtlichkeit” ist nicht nur biologisch, sondern auch anthropologisch unkorrekt und zeigt den transfeindlichen Hintergrund der AfD. Darüber hinaus wird das mindestens ultrakonservative Bild der AfD von Mann und Frau beziehungsweise Männlichkeit und Weiblichkeit deutlich. Auch die Behauptung, jeder Mensch solle „unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Hintergrund die gleichen Möglichkeiten erhalten, seinen Weg nach Leistung und Talent zu gehen“ wirft bezüglich der Umsetzung Fragen auf, wenn gleichzeitig sexuelle Diversität in der Schule nicht gelehrt werden soll, was beispielsweise trans- oder homosexuelle Jugendliche aus dem Diskurs ausschließt.







