Berliner*innen dürfen am 20. September das Berliner Abgeordnetenhaus (AGH) und die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wählen. Damit ihr wisst, was ihr in Berlin eigentlich genau wählt, haben wir in diesem Guide alle wichtigen Infos zur Wahl des AGH und BVV für euch zusammengefasst. 

Wer ist wahlberechtigt? 

Bei der diesjährigen 20. Wahl zum Abgeordnetenhaus sind auch Berliner*innen ab 16 Jahren stimmberechtigt. Zuvor durften 16- und 17-Jährige nur bei der BVV-Wahl abstimmen. Außerdem müssen Wähler*innen seit mehr als drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sein. Um für das AGH zu stimmen, braucht es eine deutsche Staatsbürgerschaft; für die BVV sind auch Staatsbürgerschaften von anderen EU-Staaten gültig.

Wo und wann kann man wählen? 

Am 20. September kann im Wahllokal des jeweiligen Bezirkes gewählt werden. Es ist zu beachten, dass jede Person einem Wahllokal zugeordnet ist. Es ist nicht möglich, in einem anderen Wahllokal zu wählen. Zwischen dem 10. und 30. August wurden Wahlbenachrichtigungen verschickt. Dort findest du dein zugeordnetes Wahllokal. Um vor Ort zu wählen, brauchst du nur einen amtlichen Ausweis.

Du kannst es nicht abwarten zu wählen? Dann gibt es noch zwei weitere Optionen. Entweder beantragst du online eine Briefwahl, spätestens bis zum 15. September. Dein Brief muss dann bis zum 20. September um 18 Uhr im Bezirkswahlamt eingehen. Alternativ kannst du deinen Antrag auf Briefwahl auch per Email, Fax oder postalisch bis zum 18. September, 15 Uhr gestellt werden. Oder du machst dich einfach auf den Weg zu deinem Briefwahllokal und stimmst schon vor dem 20. September vor Ort ab. Auch in diesem Fall brauchst du nur einen amtlichen Ausweis mitzubringen.

Was ist das Berliner Abgeordnetenhaus (AGH)?

Das AGH ist das Landesparlament des Bundeslandes Berlins – sowie in Landtagen in anderen Ländern Deutschlands. Die Aufgaben des AGHs  beziehen sich sowohl auf die Landes- als auch auf die Kommunalebene: Erste Aufgaben sind die Regierungsbildung und Wahl des oder der Bürgermeister*in. Außerdem ist das AGH für die Gesetzgebungen, den Berliner Haushalt und Finanzen sowie die Kontrolle der Regierung durch den Senat verantwortlich.

Wie wird das AGH gewählt und wie ist die Zusammensetzung? 

Das AGH besteht aus mindestens 130 Abgeordneten: 78 Abgeordnete werden über Direktmandate durch die Erststimme (Personenwahl) gewählt und die weiteren Abgeordneten werden über Listenplätze der Parteien durch die Zweitstimme verteilt. Dieses System, das auch bei der Bundestagswahl angewendet wird, nennt sich personalisierte Verhältniswahl.

Zusätzlich zu der Mindestanzahl an Abgeordneten von 130 kommen noch Ausgleichs- und Überhangsmandate hinzu. Ähnlich dem Prinzip für die Bundestagswahl: Mit der Zweitstimme wird der Anteil an Sitzen einer Partei im AGH bestimmt. Dieser Anteil an Zweitstimmen wird dann mit der Anzahl der Direktmandate (durch die Erststimme) für eine Partei verrechnet. Was in der Theorie kompliziert klingt, wird an einem Beispiel verständlicher: Angenommen eine Partei XYZ erhält durch die Erststimmen 35 Direktmandate (das entspricht etwa  27 Prozent), durch die Wahl der Zweitstimmen wird allerdings ein Wahlergebnis mit einem Gesamtanteil der Sitze im AGH von 20 Prozent von dieser Partei XYZ erreicht. Dann erhält diese Partei XYZ die 35 Direktmandate, die Zahl der Gesamtplätze im AGH vergrößert sich allerdings, da diese Partei trotzdem nur 20 Prozent der AGH-Sitze einnehmen darf. Dahinter steckt ein sehr aufwendiges mathematisches Verfahren, damit Erst- und Zweitstimmen gleich berücksichtigt werden.

Warum wählen wir mit einer Erst- und Zweitstimme?

Grund für die personalisierte Verhältniswahl, das heißt die Aufteilung in Erst- und Zweitstimmen, ist die Absicht, eine engere Bindung zwischen Abgeordneten und ihren Wähler*innen zu schaffen. Durch die Wahl direkter Vertreter*innen erhofft man sich, die Beziehung der Bürger*innen zu ihren Repräsentant*innen zu verfestigen und das Interesse an Politik und auch andersrum auch das Interesse der Abgeordneten an ihren Menschen zu stärken.

Was sind die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV)?

Für jeden der zwölf Bezirke wählen Bürger*innen eine Bezirksverordnetenversammlung, die aus jeweils 55 Bezirksverordneten besteht. Die BVV ist dem AGH unterstellt und bildet eine Art „Parlament“ auf Bezirksebene. Diese Versammlung ist das Verwaltungsorgan, das über die grundlegende Verwaltungspolitik der jeweiligen Bezirke bestimmt. Die BVV hat allerdings keine parlamentarischen Rechte und kann somit keine Gesetze erlassen. Die BVV wählt die Bezirksbürgermeister*innen und Bezirksstadträt*innen und kontrolliert die Geschäfte des Bezirksamtes.

Wie wird die BVV gewählt? 

Für die Wahl des BVV werden Parteien über eine Liste aufgestellt und es erfolgt ausschließlich eine Verhältniswahl. Damit haben alle Bürger*innen eine einzelne Stimme, mit der sie für ihre präferierte Partei abstimmen. Parteien und Wählergemeinschaften müssen mindestens 3 Prozent der Stimmen im Bezirk haben, um in die BVV einzuziehen. Die Sitze werden entsprechend des Stimmanteils bestimmt. Parteien und Gemeinschaften haben eine selbstbestimmte Liste an Verordneten, die entsprechend der Reihenfolge einziehen. Die Wahlperiode der BVV ist an die des AGH geknüpft. Mit dem Ende der AGH Amtszeit löst sich auch die BVV auf. Durch die Listenwahl gibt es keine Direktmandate und somit auch keine Überhangs- oder Ausgleichsmandate.


Foto: Abgeordnetenhaus von Berlin