
Die große BAföG Novelle – Ein weiteres leeres Versprechen der Bundesregierung? Warum sich die geplante Erhöhung des BAföGs unweigerlich verzögern wird.
60€ mehr versprochen, null geliefert. Wird das die Realität der angekündigten BAföG Reform? Mit dem Zusammenschluss und Amtsantritt der schwarz-roten Koalition letzten Jahres wurde von der Bundesregierung ein neuer Koalitionsvertrag veröffentlicht. In diesem heißt es, das BAföG solle umfassend modernisiert werden. Der wohl wichtigste Punkt ist die Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf 440€ im Monat. Momentan liegt diese noch bei 380€. Die Erhöhung soll zum Start des Wintersemesters 2026/27 in Kraft treten. Demnach hätten alle Student*innen ab dem kommenden Wintersemester mit einer dringend notwendigen Anpassung der Wohnkostenpauschale in Form einer Steigung von 60€ pro Monat rechnen dürfen. Nur leider liegt bis heute kein entsprechender Gesetzentwurf vor. Das letzte mögliche Datum zur Einreichung eines solchen Gesetzentwurfs, um diese erste Reform realistisch bis zum kommenden Semester umsetzen zu können, wäre der 28. Februar gewesen. Da dieser jedoch vergangen ist, kann davon ausgegangen werden, dass diese schon jetzt sehr dürftig ausfallende Erhöhung in Verzug gerät.
Geplante Neuerungen
Neben der Erhöhung der Wohnkostenpauschale und der versprochenen regelmäßigen Überprüfung dieser, sollen auch noch die Freibeträge dynamisiert werden. Im Rahmen des BAföG beziehen sich solche Freibeträge vor allem auf das Einkommen der Eltern sowie gegebenenfalls auf das Einkommen eines*einer Ehe- oder Lebenspartner*in. Unter einer Dynamisierung wäre in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass die Freibeträge künftig in regelmäßigen Abständen automatisch angepasst werden, etwa orientiert an der Inflationsentwicklung oder an anderen amtlich erfassten Kennzahlen wie der allgemeinen Lohnentwicklung. Zusätzlich soll der Grundbedarf dauerhaft an das Grundsicherungsniveau, z.B. an den Regelbedarf des Bürgergeldes, angepasst werden. Hier soll die Umsetzung in zwei Schritten zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29 erfolgen. Außerdem soll die Antragstellung, auch die des Folgeantrags, vereinfacht und weiter digitalisiert werden. Doch was bedeuten diese Dinge für Student*innen genau?
Da die Wohnkosten für einen Großteil der Student*innen und andere BAföG Empfänger*innen deutlich höher sind als die Pauschale, was selbst nach der Erhöhung an den meisten Hochschulstandorten so bleiben wird, reicht diese Anhebung um etwa 16 Prozent leider kaum aus. Vermutlich erfolgt deshalb im Nachsatz das Versprechen, die Pauschale regelmäßig zu überprüfen, woraus bei einer so lapidaren Formulierung meist nichts folgt. Schmerzlich forderten verschiedene Verbände wie ver.di oder der Verband der Studierendenvertretungen fzs die „Grundbedarfssätze auf pauschal 150€ anzuheben“ beziehungsweise die „Wohnkostenpauschale auf ein existenzsicherndes Niveau anzuheben“. Doch jetzt muss auch noch davon ausgegangen werden, dass selbst das Minimum erstmal ganz ausbleibt und viele Student*innen weiter unter ihrer täglichen Existenzangst zu leiden haben.
Auch, dass die Dynamisierung von Freibeträgen im Zuge dieser großen BAföG-Novelle erwähnt wird, lässt leider nicht automatisch darauf schließen, dass diese Regelung auch tatsächlich umgesetzt wird. Eine regelmäßige Anpassung der Freibeträge wäre grundsätzlich zu begrüßen. Umso kritischer erscheint es jedoch, dass eine vergleichbare Dynamisierung der Bedarfssätze offenbar nicht vorgesehen ist. Entlastend wäre immerhin, dass moderate Einkommenssteigerungen nicht unmittelbar zu einer Verringerung des BAföG-Anspruchs führen würden. Vorausgesetzt, die Lohnentwicklung bewegt sich im Rahmen der gesetzlich festgelegten Anpassungsmechanismen. Die Bedarfssätze, die, mit Ausnahme der Wohnkostenpauschale, ab dem Wintersemester 2027/2028 sowie erneut zum Wintersemester 2028/2029 angehoben werden und das Niveau der Grundsicherung erreichen sollen, liegen derzeit allerdings noch deutlich unter diesem Referenzwert. Nach heutigem Stand wäre laut Studis online dafür eine Erhöhung von mindestens zehn Prozent erforderlich. Da jedoch davon auszugehen ist, dass auch die Grundsicherung bis 2028 weiter angehoben wird, dürfte der tatsächliche Anpassungsbedarf sogar noch höher ausfallen. Diese Anpassungen liegen jedoch noch ferner in der Zukunft, womit zumindest hier die Hoffnung auf eine tatsächliche Umsetzung noch nicht verloren ist.
Ursachen der Verzögerung
Was ist nun aber der Grund für den Verzug der Anhebung der Wohnkostenpauschale um minimale 60€, mit denen ab Oktober diesen Jahres nun höchstwahrscheinlich keiner mehr zu rechnen braucht? Es ist nicht verwunderlich, dass es auch hier wieder einmal um den Haushalt geht. Während die Gelder für Aufrüstung unter der Führung von Friedrich Merz locker sitzen, brach bei den Überlegungen um die Finanzierung dieser sogenannten „großen Novelle“ ein Streit aus. Insgesamt 67 Millionen Euro Mehrkosten entstehen in diesem Jahr nach Berechnungen des Fraunhofer-Instituts für die Erhöhung der Wohnkostenpauschale. Um mehr als eine Milliarde Euro soll die Förderung in der laufenden Wahlperiode laut Handelsblatt eigentlich erhöht werden. Doch bis jetzt ist im Haushalt dafür kein Geld reserviert. Das liegt daran, dass sich die regierenden Parteien offenbar nicht einig sind, woher man dieses nehmen soll.
Während die Union darauf pocht, dass das von der SPD geführte Bundesfinanzministerium unter der Leitung von Lars Klingbeil (SPD) zusätzliches Geld bereitstellt, besteht die SPD hingegen darauf, dass die Mittel aus dem laufenden Etat des von der CSU geführten Bundesforschungsministeriums mit Dorothee Bär (CSU) als Vorsitzender erbracht werden, so das Handelsblatt. Die verantwortliche Ministerin Dorothee Bär hätte den Gesetzentwurf bereits im Dezember liefern sollen. Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks erklärte, dass diese erste Etappe der „großen Novelle“ bis allerspätestens Ende Februar auf den Weg gebracht werden müsste, damit das gesetzte Ziel der Wirksamkeit ab dem Wintersemester 2026/27 überhaupt erreicht werden könnte. Da dieser Zeitraum nun vorüber ist, fällt bereits die erste Stufe der Reform aus. Nach aktuellen Informationen des Bundeskabinetts ist Stand jetzt kein offizieller Entwurf eines Gesetzes zur Wohnkostenpauschale vorgelegt worden. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich das Vorhaben weiter verzögert oder im schlimmsten Fall ganz scheitert. Es droht eine Hängepartie bei einer Reform, die bereits in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht einmal den tatsächlichen Mindestbedarf abdeckt.
Ist der ganze Streit um die Finanzierung also eine Hinhaltetaktik gewesen? Werden die Fakten betrachtet, sind die Ausgaben fürs BAföG seit Jahren rückläufig, da die Förderquoten sinken und mit jeder Reform weniger Studierende die staatliche Finanzierung in Anspruch nehmen. Laut Studis online wurde das Budget im Bundeshaushalt 2026 sogar um 15 Prozent gekürzt. Extremer noch wird aktuell von allen Ressorts, außer dem für Verteidigung, verlangt, ihre jeweiligen Etats um ein Prozent zu kürzen. Beim Bundesforschungsministerium unter der Leitung von Bär sind das immerhin schon 200 Millionen Euro jährlich. Kein Wunder also, dass das Geld fürs BAföG da knapp sitzt. So fragt sich auch der DWS-Vorsitzende Matthias Anbuhl: „Bricht die Große Koalition ihr eigenes BAföG-Versprechen?“. Dieser erkennt und erklärt im Zusammenhang mit dem Streit zur Finanzierung der Reform: „Die stark steigenden Mieten in den Hochschulstädten, die gestiegenen Preise für Lebensmittel und Energie haben der jungen Generation enorm zugesetzt. Die versprochenen BAföG-Verbesserungen bei den Bedarfssätzen, der Wohnkostenpauschale und den Freibeträgen müssen kommen.“
Wenn politische Versprechen zur Studienfinanzierung ins Leere laufen, wächst nicht nur der Frust, sondern auch die soziale Unsicherheit an den Hochschulen. Eine Reform, die schon vor ihrem Inkrafttreten scheitert, sendet ein fatales Signal an eine Generation, die längst am Limit studiert.


