Im virtuellen Townhall Meeting zum Thema „Glaubwürdigkeit der Politik auf dem Prüfstand: Berlin braucht das neue Hochschulgesetz jetzt!“ wurde am Dienstagabend die Novellierung des Hochschulgesetzes von Vertreter*innen der Landespolitik und Hochschulverbänden diskutiert. 

Seit 2011 hat es, bis auf kleinere Änderungen, keine wirkliche Reform des Gesetzes gegeben. Es kamen also verschiedenste Forderungen und Standpunkte auf den Tisch. Wo besteht noch Verbesserungsbedarf, wo stellt das neue Gesetz einen wirklichen Fortschritt dar? An diesen Fragen hangelten sich die Diskutierenden entlang. Die Hochschulen teilen sich dabei in Interessensvertreter*innen der Studierendenschaft, des Mittelbaus (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen ohne Professur) und der Lehrenden/der Professor*innen, sowie sonstigen Mitarbeiter*innen. Die Vertreterin der Landes-Asten Konferenz Berlin warf der Politik eine Verzögerung des neuen Gesetzes in die nächste Legislaturperiode vor. Im Herbst stehen neue Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus an und bis dahin solle das Gesetz möglichst verabschiedet worden sein. Jana Seppelt von Verdi bemängelte die Einführung einer Schutzformel gegen Lohndumping durch Outsourcing als halbherzig, da sie umgangen werden könne. Auch die notwendige umfangreiche Revision der Lehrbedingungen sei verpasst worden. Doktorand*innen werde zu häufig keine sichere und langfristige Beschäftigungsperspektive geboten und das neue Gesetz sei auch hier nicht umfassend genug.

Janik Besendorf, ebenfalls von der Landes-Asten Konferenz Berlin, ging näher auf die Interessen von Studierenden im neuen Gesetz ein. Diese hätten eine inhärente Ungleichheit im Interessenstreit der Hochschulen, da sie sich meist, im Gegensatz zu festangestellten Personen, nur für eine begrenzte Zeit an ihnen aufhielten. Strukturell manifestiere sich diese Ungleichheit allerdings auch in der Stimmmehrheit der Professor*innen in den setzungsgebenden Gremien der Hochschulen, wie dem Konzil oder dem erweiterten akademischen Senat. Die Forderung nach einer Viertelparität für alle Statusgruppen an den Universitäten sei erneut nicht erfüllt worden. Außerdem beklagte Besendorf den Mangel an Transparenz in den Hochschulen: gewählte Studierendenvertreter*innen bekämen häufig keine Antwort auf Anfragen. Es fehle der Einfluss auf Entscheidungen des Präsidiums, welches versuche, Transparenz zu unterbinden. Zum Thema Studierbarkeit lobte er die Verbesserung des Teilzeitstudiums, bemängelte allerdings die Anwesenheitspflicht und fehlende Möglichkeiten zur Prüfungswiederholung. Hier bestehe im neuen Gesetzesentwurf noch Verbesserungsbedarf.

Marla Kaupmann vom Nachhaltigkeitsbüro der HU bemängelte, dass Emissions- und Ressourcenreduktion zu wenig berücksichtigt werden. Es fehle an Verbindlichkeiten und Controlling, dass die Regeln auch wirklich eingehalten werden. Hochschulen hätten eine Vorbildfunktion für die Gesellschaft und sollten ihren Emissionsverbrauch bis 2030 auf null reduzieren. Dafür hält sie eine Stärkung der demokratischen Strukturen für notwendig, sodass auch Studierende mit dieser Aufgabe betraut werden. Dr. Larissa Klienzing von der GEW/LAMB warf der Politik vor, sie habe hauptsächlich Kontakt zu den Hochschulleitungen. Der Dialog könne allerdings als Beitrag zu einer breiteren Öffnung gesehen werden. 

Von Seiten der Politiker*innen wurde das Gesetz zunächst einmal weitestgehend gelobt. Steffen Krach, der Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung hob hervor, dass das Gesetz verschiedenste Positionen zusammenbringen müsse und es daher nicht den Maximalforderungen aller Akteur*innen entsprechen könne. Er halte das Gesetz aber bereits jetzt für ziemlich gut. Der Freiraum und die Mitbestimmung der Hochschulen sei im Vergleich zu anderen Bundesländern hervorragend. Arbeiten müsse man allerdings noch an der Gleichstellung (nur 33% der Professor*innen sind Frauen) und Diversität (besonders in den Hochschulleitungen). Zum Thema Studierbarkeit sagte er: Die zwanghafte Exmatrikulation bei Verfehlungen werde im neuen Gesetz abgeschafft, beim Thema Prüfungswiederholungen sei ein Fortschritt ersichtlich. Die Viertelparität könne nicht aufgenommen werden, da sie juristisch unklar sei. Sie wird momentan beim Bundesverfassungsgericht geprüft und eine Antwort steht noch aus. Eine weitere Errungenschaft des neuen Gesetzes sei aber die Stärkung des akademischen Senates im Vergleich zum Kuratorium, was für mehr Demokratisierung sorge. Eva Marie Plonske, Sprecherin für Wissenschaft und Forschung von den Grünen hielt den Vorwurf, dass die Politik nur mit den Hochschulleitungen rede, für unberechtigt. Außerdem bedauerte sie, dass die Pandemie den Diskussionsprozess zurückgeworfen habe, lobte aber das neue Gesetz ebenfalls als einen echten Fortschritt. Sie bemängelte das Nachhaltigkeitskonzept, fehlende Transparenz und Demokratisierung. Diese sei koalitionspolitisch nicht durchsetzbar gewesen. 

Ina Czybora, Sprecherin für Wissenschaft und Forschung von der SPD, plädierte für Entlastungen der Studierenden: Beim Thema Studierbarkeit sollten Druck und Repressionen unterlassen werden. Partizipation im demokratischen Hochschulprozess sei nur bei einigermaßen gleicher Informationsverteilung möglich, weshalb sie sich für mehr Transparenz stark mache. Sie gestand des Weiteren ein, dass die Nachhaltigkeitsziele höchstwahrscheinlich an der Finanzierung scheitern werden. Außerdem sei die hochschulinterne Vermischung von Exekutive und Legislative nicht zufriedenstellend, die Stärkung demokratischer Strukturen sei aber immerhin ansatzweise in der Novellierung enthalten. Der Sprecher für Wissenschaft und Forschung von den Linken, Tobias Schulze, hob hervor, dass momentan ein berlinweites Transparenzgesetz ausgearbeitet werde, welches auch Auswirkungen auf die Hochschulen habe. Ein weiteres Thema, das ihm am Herzen liege, sei die unbürokratische Anerkennung von Studienleistungen an anderen Hochschulen, welche im neuen Hochschulgesetz erleichtert werde. 

Zum Schluss entbrannte in der Kommentarspalte bei Zoom noch eine hitzige Diskussion zum Thema der angemessenen Bezeichnung für all diejenigen, die im Service, in der Technik, in der Verwaltung, der Medizin und den Laboren arbeiten. Manche fühlten sich durch die Benennung „Wissenschaftsunterstützende Mitarbeiter*innen“ nicht ausreichend wertgeschätzt – ihre Arbeit sei kreativ und ermögliche Wissenschaft überhaupt erst. Die Bezeichnung „Besondere Mitarbeiter*innen“ stieß allerdings auch auf wenig Zuspruch. Unter den bisherigen Favoriten befinden sich MVT (Mitarbeiter*innen Verwaltung und Technik), MSTV (Mitarbeitende Service, Technik, Verwaltung), MMTLV (Mitarbeiter*innen Medizin, Technik, Labor, Verwaltung). Auf den unbeliebtesten Namen einigte man sich mit MITOS (Mitarbeitende in Technik, Organisation, Service). Man kam zu dem Fazit, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen sei, eine für alle zufriedenstellende Lösung ist noch nicht gefunden worden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Dialog erst einmal ein Erfolg war: Viele Anliegen wurden dargelegt und von den meisten Abgeordneten zur Kenntnis genommen. Ob sie nun auch noch im neuen Gesetz einen Platz werden, wird sich allerdings zeigen.