Die Humboldt Universität Berlin (HU) ist wegen der Corona-Pandemie seit dem 20. März im sogenannten Präsenznotbetrieb. Seit dem 20. April läuft nun ein digitales Sommersemester an der HU. Prüfungs- und Abgabetermine sämtlicher wissenschaftlicher Arbeiten wurden verschoben. Wir haben für Euch die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Bibliotheken, HU-Gebäude, Mensen und Präsenzveranstaltungen

Die Bibliotheken der HU haben den Publikumsverkehr komplett eingestellt. An den Standorten der Universitätsbibliotheken (UB) gelten aktuell stark eingeschränkte Servicezeiten. So können HU-Angehörige bspw. am Grimm-Zentrum Montag, Dienstags, Mittwochs und Freitags zwischen 10 bis 16 Uhr und am Donnerstag zwischen 12 bis 18 Uhr Medien ausleihen. Die Rückgabe von ausgeliehenen Medien ist auch für nicht HU-Angehörige möglich. Eine Nutzung der Leseplätze an den UB-Standorten ist weiterhin nicht gestattet. Online können Studierende jedoch auf Materialien der Bibliotheken zugreifen. Neben den Bibliotheken sind auch die Mensen und Museen der wissenschaftlichen Einrichtungen vorerst geschlossen. Die Gebäude der HU sowie die Mensen sind weiterhin geschlossen.

Der Präsenznotbetrieb, in dem sich die HU seit dem 20. März befindet, kann seit dem 11. Mai beendet werden. So kann es einen eingeschränkten Präsenznotbetrieb ohne Präsenzlehre geben. Jedoch unter gewissen Vorgaben. Als Vorlage gilt die vom Berliner Senat geänderte „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“. Die Fakultäten der HU arbeiten an einer Lehrplanung, die Praxisveranstaltungen, die in diesem Sommersemester nicht digital angeboten werden können, wie bspw. Laborpraktiken, wieder möglich machen. Das findet unter den strengen Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) statt. Grundsätzlich wird das Sommersemester an der HU aber digital weiter und zu Ende geführt werden. Eine nahe Wiederkehr der Studierenden an die HU-Standorte ist derzeit nicht geplant.

Sprechstunden und Präsenzveranstaltungen

Die sogenannten Kontaktsprechstunden an der HU sind bis auf Weiteres in allen Bereichen eingestellt. Sie finden durch alternative Formen wie Telefonsprechstunden oder Online-Beratungen ersetzt werden.

Prüfungen und wissenschaftliche Arbeiten 

Auch die Durchführung von Präsenzprüfungen ist unter Einhaltung der RKI-Vorgaben grundsätzlich wieder möglich. Die Fakultäten prüfen nun, welche der im März 2020 verschobenen Prüfungen wann und wie stattfinden können. Die Fakultäten legen auch die Prüfungszeiträume fest – ein Angebot an Studierende, die eine Prüfung ablegen möchten. Rücktritte sind weiterhin bis kurz vor der jeweiligen Prüfung möglich. Hierfür sollen Nachholmöglichkeiten gegeben werden.

Die Abgabefristen für Abschlussarbeiten im Rahmen von Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen sind rückwirkend seit dem 12. März angehalten. Das gilt bis zur Wiederaufnahme des regulären Studienbetriebs. Studierende können also ab der regulären Wiederaufnahme den vollen erst der Abgabefrist wahrnehmen.

BAföG und Semesterticket

Finanziell müssen sich Studierende, die BAföG beziehen, keine Sorgen machen. Die Verschiebung des Semesterstarts wirkt sich nicht nachteilig auf die Zahlungen aus. Das Land Berlin hatte am bereits 16. März mitgeteilt, dass BAföG-Leistungen im aktuellen Zeitraum weiter ausgezahlt werden.

Studierende der HU können das VBB-Semesterticket für das abgelaufene Wintersemester 2019/20 noch bis zum 31. Mai 2020 nutzen. Das entspricht zwei Monat länger als regulär. Bei einer möglichen Kontrolle muss gleichzeitig die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original vorgelegt werden, sonst wird das Ticket nicht akzeptiert. Außerdem muss der Personalausweis oder ein ähnliches Ausweisdokument vorgezeigt werden. Die Regelung gilt auch für diejenigen Studierenden, die erst im aktuellen Sommersemester immatrikuliert wurden. ‬

Hochschulsport

Für den Hochschulsport an der HU gibt es ab dem 27. April wieder ein wöchentliches Angebot von Online-Kursen. Die Angebote sind zunächst bis zum 7. Juni geplant. Ein Vorteil ist, dass die Kurse online eine deutlich höhere Kapazität haben als sonst. Die Buchung der verschiedenen Angebote kann bereits seit dem 18. April erfolgen. Die Online-Kurse werden als Live-Veranstaltung stattfinden. Unter anderem werden Yoga, Volleyball, Ballett oder Fitness angeboten. Einen Überblick über das Sportangebot der HU findet Ihr hier.

Reisen und Gäste aus dem Ausland 

Auslandssemester und Forschungsauslandsaufenthalte, die noch nicht angetreten wurden, sind momentan nicht gestattet. Auch das Empfangen von Gästen aus Risikogebieten wird eingeschränkt, wenn auch nicht gänzlich verboten. Das gilt für Austauschstudierende und neu Zugelassene, die sich derzeit in Risikogebieten aufhalten und eine Reise nach Berlin planen. Sie werden gebeten, den Trip bis auf Weiteres nicht anzutreten. Das gelte auch für Gäste der HU im Allgemeinen.

Arbeit des Studierendenparlaments (StuPa) 

Die Konstituierung des erst im Januar gewählten 28. StuPas der HU ist aktuell für den Mai angedacht. Ob die erste Sitzung jedoch stattfinden kann, hänge von den weiteren Entwicklungen bezüglich der Coronavirus-Krise ab, teilte Präsidiumsmitglied João Fidalgo auf Anfrage der UnAuf mit. Bis dahin seien keine Abstimmung angedacht.

Laut Fidalgo habe die Universitätsleitung weder mit dem StuPa, noch mit dem RefRat der HU entsprechende Maßnahmen besprochen. Das Präsidium des StuPas sei nicht einmal offiziell informiert worden. Ob das StuPa seine Arbeit also im Mai auch wirklich aufnehmen kann oder wie die Sitzungen im Falle weiterer Beschränkungen organisiert werden, ist derzeit völlig offen.

Kostenlose Rechtsberatung im Verbraucherrecht 

Die Humboldt Consumer Law Clinic (HCLC) bietet ab dem 1. April eine kostenlose Rechtsberatung im Vebraucherrecht an. Das gilt speziell für Fälle, die mit dem Coronavirus zusammenhängen. Dabei werden Fälle von bis zu 1000 Euro im Verbraucherrecht und bis zu 5000 Euro im Wohnraummietrecht angenommen.

Dazu können Verbraucher*innen ihre Fälle zur Vorprüfung zunächst per E-Mail schildern: hclc@rewi.hu-berlin.de. Welche Fälle auch bearbeitet werden können, berät das Team der Humboldt Consumer Law Clinic im Rahmen seiner Kapazitäten. Diese könnten jedoch in Angesicht der aktuellen Situation schnell erschöpft sein. 

Die HCLC ist eine studentische Rechtsberatung, die sich auf das Verbraucherrecht spezialisiert hat. Die Studierenden dieses HU-Projektes bekommen dabei juristische Unterstützung und beraten sich mit erfahrenen Volljuristen.

Finanzielle Unterstützung für Studierende

Das studierendenWERK BERLIN bietet zusammen mit Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung einen sogenannten Fonds “Teilhabe am Online Campus” an. Damit soll das digitale Sommersemester für jeden Studierenden möglich sein. Bedürftige Studierende können Zuschüsse aus dem Fonds beantragen. Zwischen 250 bis 500 Euro soll dabei ausgezahlt werden. Der Antrag muss über das Online-Formular des studierendenWERKs BERLIN gestellt werden. Die jeweiligen bewilligten Anträge werden solange ausgezahlt, bis der Fonds, der durch Spenden finanziert wird, erschöpft ist. Studierende müssen unter anderem eine Immatrikulationsbescheinigung, sowie einen Konto-Auszug der vergangenen drei Monate einreichen. Dabei wird ein zu hoher Kontostand zur Ablehnung des Antrags. Alle Informationen zu den Antragsvoraussetzungen findet Ihr hier.

Darüber hinaus unterstützt das Bundesministerium für Bildung Forschung (BMBF) die Einrichtung eines Notfallfonds für Studierende in finanziell prekären Lagen mit 100 Millionen Euro. Das Geld soll über den Dachverband des studierendenWERKs BERLIN, den Dachverband Deutsches Studentenwerk (DSW), verteilt werden. Aktuell wird dort geklärt, wie das Geld auf die einzelnen Studierendenwerke verteilt werden soll und nach welchen Regeln es dann an Studierende ausgeschenkt wird. Wann die Anträge gestellt werden können, ist aktuell noch nicht bekannt.


Alle hier aufgeführten Informationen basieren auf den offiziellen Angaben der zuständigen Stellen. Daher übernehmen wir keine Gewähr für deren Richtigkeit. Die Redaktion behält sich das Recht vor, die hier aufgeführten Informationen je nach aktueller Entwicklung und Veränderung anzupassen. [Stand: 18. Mai 2020]