Geschrieben von Benjamin Knödler

Berlin, 06. Februar 2013

„Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat heute die Entscheidung getroffen, die schriftliche Promotionsleistung von Frau Schavan für ungültig zu erklären und ihr den Doktorgrad zu entziehen.“ Mit diesen Worten teilte der Dekan der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Bruno Bleckmann, am 5. Februar 2013 in einer Presseerklärung zur 236. Sitzung des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät mit, dass der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, der Doktortitel aberkannt wird.

Die Häufung wörtlicher Übernahmen sowie die Nichterwähnung von Literatur in Fußnoten oder im Literaturverzeichnis ergäben laut dem Fakultätsrat „das Gesamtbild, dass die damalige Doktorandin systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte.“

Zwölf Mitglieder des Gremiums stimmten für die Aberkennung des Titels, zwei dagegen, eine Person enthielt sich. Grundlage für die Entscheidung seien der Presseerklärung zufolge der Vorbericht des Promotionsausschusses der Philosophischen Fakultät sowie die von der Betroffenen eingereichte Stellungnahme gewesen.

Schavan hat über eine Anwaltskanzlei ankündigen lassen, gegen die Entscheidung zu klagen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs vom 5. Februar 2013 hervor. In dieser erklärt die Kanzlei das Verfahren für fehlerhaft: Es seien Beweisanträge übergangen und keine externen Gutachter hinzugezogen worden. Eine Täuschung habe es nicht gegeben, zudem sei die Entscheidung unverhältnismäßig. Die im Vergleich zum Gesamtumfang der Doktorarbeit geringfügige Zahl behaupteter Zitierverstöße würden den Entzug des Titels nicht rechtfertigen.

Die Notwendigkeit, externe Gutachter zu den Vorwürfen zu befragen, hatte der Fakultätsrat in der Pressemitteilung verneint: „Die Frage, ob abweichend von vergleichbaren Plagiatsuntersuchungsverfahren an anderen Fakultäten und Universitäten, ein zusätzliches auswärtiges Gutachten notwendig ist, wurde vom Fakultätsrat verneint.“

Von der Bundesregierung erhielt Schavan Unterstützung. FDP-Generalsekretär Patrick Döring erklärte beispielsweise in einer Pressemitteilung vom 6. Februar 2013: „Die FDP respektiert die Entscheidung von Bundesbildungsministerin Annette Schavan, in dieser Angelegenheit den Rechtsweg zu beschreiten. Dieses Verfahren gilt es abzuwarten.“

Politiker der Oppositionsparteien forderten dagegen den Rücktritt der Bundesministerin für Bildung und Forschung. Die Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Ziegler, erklärte in einer Pressemitteilung vom 6. Februar 2013, aufgrund der Verantwortung für Amt und Wissenschaft sei der Rücktritt von Annette Schavan unvermeidlich. Von der Bundestagsfraktion der Grünen erklärten Krista Sager, Sprecherin für Wissenschafts- und Forschungspolitik, und Kai Gehring, Sprecher für Hochschulpolitik, in einer Pressemitteilung vom 6. Februar 2013, Schavan könne die Aufgaben einer Wissenschaftsministerin nicht mehr glaubhaft wahrnehmen.