Geschrieben von Christian Meckelburg, Daniela-Sophie Michel, Caspar Schwietering, Leonard Wolckenhaar
Das neue ungarische Mediengesetz entfernt Volk und Regierung voneinander. Die Veränderungen erinnern an längst überstanden geglaubte Zeiten.
Eine dicke Wolkendecke drückt die Stimmung in Budapest an diesem Sonntag. Es ist der 23. Oktober, ein Nationalfeiertag in Ungarn. Wie in jedem Jahr wird heute an den Volksaufstand von 1956 gedacht. Auch dieses Mal, über ein halbes Jahrhundert später, stellen sich die Ungarn gegen die Autorität. Der Wunsch nach einer Regierung, die in ihrem Sinne handelt, eine Einheit mit ihrem Volk bildet, treibt Zehntausende unter dem Motto „Stört dich das System? Protestiere!“ auf die Straßen der Hauptstadt. Die Demonstranten haben sich auf der Elisabethbrücke versammelt. An dieser Stelle ist die Distanz zwischen den Ufern der vormals eigenständigen Städte Buda und Pest am kürzesten. Die Organisation „One Million for the Freedom of Press in Hungary“ hat diesen Platz gewählt, um gegen das politische System und die aktuelle Regierungspolitik mobil zu machen.
Großen Unmut erzeugt vor allen Dingen das neuen Mediengesetzes. Unter den aufgebrachten Bürgern sind auch der angehende Kommunikationswissenschaftler Baktay György und seine Freunde. Der 29-jährige Student der Budapester Hochschule für Kommunikation und Business protestiert: „Sie versuchen alles zu kontrollieren, überall. Das Staatsfernsehen verkommt zu reiner Propaganda.“
Die Erklärung hierfür liegt laut Baktay in den letzten Parlamentswahlen vom April 2010: Das rechtskonservative Wahlbündnis von Fidesz und der Christlich-Demokratischen Volkspartei (KDNP) hatte eine Zweidrittel-Mehrheit der Parlamentssitze errungen. Dadurch war es der Regierungskoalition möglich, viele der sogenannten Schwerpunktgesetze zu reformieren und Mitte April 2011 mit Hilfe dieser Mehrheit im Alleingang eine neue Verfassung zu verabschieden.
Zu den von der Regierung runderneuerten Schwerpunktgesetzen gehören das Wahl- und Kirchengesetz sowie das umstrittene Mediengesetz. Es ist seit dem ersten Januar 2011 gültig und regelt vor allem die Medienaufsicht. Aufgrund seiner stellenweise uneindeutigen Formulierungen wurde es
europaweit von Politikern, Journalisten und Wissenschaftlern kritisiert. So schreibt Artikel zwölf eine „ausgewogene Berichterstattung“ vor. In Artikel neun ist in Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz von der „moralischen Entwicklung“ die Rede, die nicht gefährdet werden dürfe. Beide Begriffe werden jedoch nicht näher definiert.
Um diese Werte umzusetzen, wurde die Staatliche Behörde für Medien und Nachrichtenübermittlung (NMHH) gegründet. Der Medienrat, das Exekutivorgan dieser Behörde ist auf Grundlage von Artikel 132 für die Kontrolle der staatliche und privaten Medien in Ungarn verantwortlich.
Das Mediengesetz sieht des Weiteren eine Konzentrierung aller nicht privaten Medienanstalten vor. Nach Artikel 84 werden die gesamten öffentlich-rechtlichen Medien Ungarns und die Nationale Nachrichtenagentur in einer gemeinsamen Holding, der „Public Service Foundation“, zusammengeführt. Die Nachrichtenprogramme für sämtliche öffentliche Sender sollen dabei ausschließlich von der Redaktion der Nationalen Nachrichtenagentur produziert werden. Der Vorsitzende der Holding wird vom Medienrat entsandt. Auch die Vorsitzenden der einzelnen Sender und der Nachrichtenagentur werden vom Medienrat zur Wahl vorgeschlagen.
Sandor Orbán hält dieses Gesetz, mit seinen komplizierten, wenig transparenten Verschränkungen von Behörden und Kompetenzen für unnötig. Orbán ist Geschäftsführer des “South East European Network for Professionalization of Media”, einer Organisation, die sich dem Austausch, der Unterstützung und Weiterbildung von vornehmlich südosteuropäischen Journalisten widmet. Den offiziellen Erklärungen, denen zufolge eine Neuregelung nötig gewesen sei, schenkt er keinen Glauben. Diese begründen ihren Schritt unter anderem damit, dass das alte Mediengesetz nicht mehr dem Stand der Technik entsprochen habe. So sei etwa das Internet nicht einbezogen gewesen.
Sandor Orbán glaubt jedoch ganz andere Gründe für die Einführung des neuen Gesetzes durch die Fidesz-Partei um
Viktor Orbán zu kennen: „Sie haben zwei Wahlen verloren. Beide Male machten sie die Medien für ihre Niederlage verantwortlich.“
Im Zuge der Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und Rundfunks hat es zwei große Entlassungswellen gegeben. Es herrsche jetzt eine Atmosphäre der Angst unter den Journalisten, so Orbán.
Ungarn stand bei der Verabschiedung des Mediengesetzes besonders im Fokus, da es zu diesem Zeitpunkt die EU-Ratspräsidentschaft innehatte. Umso brisanter war es daher, dass die EU-Kommision Kritik an dem neuen Gesetz übte. Die niederländische EU-Kommissarin Neelie Kroes, zuständig für den Bereich Digitale Agenda, beanstandete unter anderem, dass die NMHH auch ausländische Medien im Land kontrollieren wolle. Sie beurteilt die Medienbehörde insgesamt kritisch, insbesondere deren umfangreiche Befugnisse und die Zusammensetzung des Medienrates.
An der Spitze der Behörde steht Annámaria Szalai. Die ehemalige Mitherausgeberin des in Ungarn verlegten pornografischen Magazins Miami Press wurde, wie in Artikel 111 des Mediengesetzes vorgesehen, von Ministerpräsident Orbán persönlich eingesetzt. Da der Vorsitzende der Medienbehörde
laut Gesetz auch gleichzeitig den Medienrat leiten soll, wird er automatisch für diesen Posten nominiert. Die weiteren vier Mitglieder des Medienrates werden vom Parlament vorgeschlagen. Gewählt werden der Vorsitzende des Rates und die vier übrigen Ratsmitglieder vom Parlament mit Zweidrittel-Mehrheit. Szalais Amtszeit beläuft sich, wie die aller Ratsmitglieder, auf neun Jahre, was mehr als zwei Amtszeiten des Parlaments entspricht.
Die Kritik der EU kann Dr. György Ocskó, juristischer Sachverständiger des NMHH nicht nachvollziehen. Immerhin habe man das Gesetz nach den Vorbildern vieler anderer EU-Mitgliedsstaaten zusammengestellt. Es sei daher konform mit den europäischen Standards. Man könne gegen jedes Urteil des Rates vor dem Verwaltungsgericht Einspruch einlegen, somit sei ein willkürliches Handeln nicht möglich. Auch in der Zusammensetzung des Rates sieht Ocskó kein Problem.
Dennoch wurde das Gesetz in einigen Punkten abgeändert. Am 1. Juli 2011, mit dem Auslaufen der EU-Ratspräsidentschaft Ungarns, trat die neue Fassung des Gesetzes in Kraft. Auch die Medienbehörde hat erst seit diesem Datum ihre vollen Kompetenzen. Obwohl weder an den Befugnissen, noch an der Zusammensetzung des Rates etwas verändert wurde, hatte die EU nun nichts mehr zu beanstanden.
Der ehemalige Radiomoderator Attila Mong hingegen sieht in den Ermächtigungen der Medienbehörde eine Gefahr: „Die Exekutive sollte nicht solch eine Macht haben. Besonders in einem Land, das vor 20 Jahren noch eine Diktatur war“, erklärt er mit Blick auf die jüngere Geschichte Ungarns: Ungarn wurde bis 1989 von einem kommunistischen Regime regiert. Mong moderierte bis Dezember letzten Jahres die Morgensendung „180 Minuten“ für den öffentlich-rechtlichen Sender MR1-Kossuth Rádió in Budapest. Als im Dezember letzten Jahres das neue Mediengesetz im Parlament verabschiedet wurde, entschied er sich zusammen mit seinem Programmleiter dazu, eine Schweigeminute während seiner Livesendung einzulegen. Es sei ein symbolischer Akt gewesen, um die Menschen auf die Veränderungen aufmerksam zu machen.
„Es war eine Minute für die Hoffnung. Die Hoffnung, dass die Normalität wieder zurückkehren könne“, erinnert er sich. Beide wurden daraufhin sofort suspendiert und juristische Verfahren gegen sie eingeleitet. Diese verliefen ergebnislos, jedoch wurde Mongs auf ein Jahr befristeter Vertrag nicht verlängert. Auch sein Programmleiter musste wenig später seinen Platz räumen. Mong stellt fest, dass die vagen Formulierungen, die von den Journalisten selbst interpretiert werden müssten, verunsichern würden. Denn bei falschen Aussagen würden diese durch die Medienbehörde bestraft. „Für so ein Gesetz bin ich 1989 nicht auf die Straße gegangen“, stellt Mong erbost fest.
Wie sein Kollege Sandor Orbán spricht auch Mong von einer durch die Medienbehörde geschürten Furcht unter den Journalisten. Niemand wolle seine Arbeit verlieren und kein Medienunternehmen seine Existenzgrundlage durch eine Strafe gefährden.
Dr. György Ocskó, juristischer Sachverständiger der Medienbehörde, kann eine etwaige Angst von Journalisten nicht verstehen. Es habe bisher keine Verurteilungen durch seine Behörde aufgrund der vom Mediengesetz vorgeschriebenen Standards gegeben, bis auf eine Strafe gegen eine Reality-Show. Er gibt aber zu, dass einige Begrifflichkeiten des Gesetzes schwer zu interpretieren seien: „Es ist nicht leicht zu entscheiden, was ausgewogen ist“. Man halte sich in diesem Punkt jedoch an ein ungeschriebenes Gesetz, das auch allen Medienschaffenden im Land bekannt sei. Demnach sollen sowohl die Regierung, die Regierungspartei als auch die Opposition etwa ein Drittel der Sendezeit in den Nachrichten erhalten. Die Medienbehörde nimmt wöchentlich eine Auswertung der tatsächlichen Aufteilung vor und stellt diese auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Aus den Veröffentlichungen der MNHH aus der Woche vom 17. bis zum 23. Oktober kann man jedoch entnehmen, dass bei beinahe allen Sendern Mitglieder der Regierungspartei Fidesz sowohl mehr als ein Drittel der Sprechzeit als auch der Auftritte hatten.
András Plauschin ist beim Medienrat im Bereich der Nachrichtenkontrolle beschäftigt. Er erklärt, er achte bei seiner Arbeit zum einen darauf, dass der durch Artikel 38 des Gesetzes festgelegte Mindestanteil an Nachrichtenprogrammen durch die Mediensender ausgestrahlt werde. Außerdem kontrolliere er, dass entsprechend des Artikels 38 keine Nachrichten gezeigt würden, die nicht der „demokratischen Meinungsbildung“ dienen. Zudem dürfe der Anteil der Berichterstattung über Kriminalverbrechen nicht die vorgeschriebene Jahreshöchstquote von 20 Prozent der Nachrichtensendezeit überschreiten. Plauschin erläutert, dass auf diese Weise eine Boulevardisierung der Nachrichten verhindert werden solle. Es sei aufgrund dieser Regelung allerdings schon einmal vorgekommen, dass ein Sender am Ende des Jahres nicht mehr über Kriminalverbrechen berichten durfte, da er seine Quote bereits überschritten hatte.
Im Gegensatz dazu glaubt Attila Mong, dass gerade das Mediengesetz mit diesen Vorschriften eine Tendenz zur Boulevardisierung der Nachrichten auslöse. Besonders die beiden großen privaten TV-Sender des Landes, RTL-Klub und TV2, nähmen den einfachen Weg und brächten in ihren Nachrichtenprogrammen immer mehr Kriminalberichte und Geschichten über Prominente. Dies führe dazu, dass viele Menschen das Interesse an der Politik verlören. Bestätigt würde das durch rückläufige Einschaltquoten bei den Nachrichten. Mong warnt: „Wenn Leute unpolitisch sind, kann eine starke Macht dies ausnutzen.“
Er sieht aber auch positive Entwicklungen in der Medienbranche. Die neue Generation angehender Journalisten würde ihre Zukunft vermehrt im Onlinebereich suchen. Auch Mong arbeitet inzwischen als einer der leitenden Redakteure bei „Origo“, einer der größten Online-Zeitungen Ungarns. Hier könne man unbehelligter arbeiten, da die Kompetenzen der Medienbehörde für das Internet nicht so weitreichend und noch unzureichend definiert seien.
Laut Mong würden sich auch viele junge Leser im Internet informieren, Tageszeitungen hätten dagegen rückläufige Auflagenzahlen.
Der Verlagsdirektor der Szegeder Regionalzeitung Délmagyarország, Zoltán Kóti, beobachtet ebenfalls ein abnehmendes Interesse an der Politik: „Wir verlieren pro Jahr etwa zwei Prozent an Auflage. Angesichts der Marktsituation sind wie noch froh über diese Quote.“ Er erklärt weiter: „Wenn wir mehr über Politik berichten, sinkt unsere Auflage. Das Desinteresse der Leute, ist der Hauptgrund dafür, dass unsere Berichterstattung immer unpolitischer wird.“ Mit dem Mediengesetz habe die Délmagyarország noch nicht unmittelbar Probleme gehabt, allerdings sei die Redaktion vorsichtiger geworden, meint Kóti. „Es gibt Selbstzensur.“ So schone die Zeitung zuweilen eine lokale Politgröße aus der Szegeder Region. „Wenn wir über diesen Politker negativ berichten, kann uns das Probleme bereiten. Einige Berichte über ihn sind nach seiner Intervention doch nicht gedruckt worden.“ Die Zeitung habe bereits vor dem neuen Mediengesetz Konflikte mit diesem Politiker gehabt. „Doch nun hat er ein Druckmittel mehr“, erklärt Kóti.
Sein Kollege András Dési ist leitender Redakteur der Rubrik Internationale Politik bei der linksliberalen Népszabadság, einer der größten überregionalen Tageszeitung. Er empfindet vor allem die Zusammenlegung aller Nachrichtenagenturen des Landes problematisch und bemängelt, die daraus resultierende schlechte Qualität der Nachrichten. Von den öffentlichen Medien erwartet Dési nichts mehr: „14 Monate nach der Machtübernahme sind die Öffentlichen praktisch gleichgeschaltet.“ Er sieht darin Parallelen zum ehemaligen kommunistischen System.
Tamas Groholy, 22-jähriger Geografiestudent aus Pécs entspricht den von Attila Mong beschriebenen jungen Leuten, die sich fast ausschließlich über das Internet informieren. Enttäuscht von der Berichterstattung in Zeitung, Radio und Fernsehen sehe er das Internet als einzige Möglichkeit, objektive Informationen zu bekommen, erklärt er. Auch ausländische Berichterstattung sei interessant für ihn, da er so den Blick von außen auf das Land richten könne. Er meint, „dass es eine spürbar negative Veränderung in den Medien gegeben hat“. Die Berichterstattung sei noch einseitiger geworden. Bei der Demonstration am Nationalfeiertag in Budapest war er nicht. Er habe darüber aber ausführlich im Internet gelesen. Erschreckend fand er, dass in den Fernsehnachrichten nur ganz kurz und erst gegen Ende darüber berichtet wurde. Ungarn halte er jedoch nicht für eine Diktatur ohne Pressefreiheit, wie es oft im Ausland dargestellt würde. Die Entwicklung, die das Land nimmt, empfindet er dennoch als besorgniserregend.


