Am 16. und 17. Januar sind alle Studierenden zur Wahl des 26. StudentInnenparlaments (StuPa) aufgerufen. Aber was ist das StuPa, welche Aufgaben hat es und wie können Studierende an seiner Arbeit teilhaben?

Was ist das StuPa überhaupt?

Das StuPa ist eines der Organe der Studierendenschaft. Weitere Organe sind der ReferentInnenrat (RefRat), die studentische Vollversammlung und die Fachschaftsräte. Die Studierendenschaft selbst umfasst alle immatrikulierten Studierenden der HU. Im Sommersemester 2016 waren dies etwas über 32.000 Studierende.
Das StuPa wiederum besteht aus 60 Abgeordneten, und wird selbst wiederum von dem Präsidium geleitet, das aus fünf Mitgliedern des StuPa besteht. Auf ein*en Abgeordnete*n kommen damit etwa 533 Studierende. Bei der letzten Wahl reichten etwa 45 Stimmen, um einen Sitz zu erreichen.

Welche Aufgaben hat das StuPa?

Die Antwort findet sich im Berliner Hochschulgesetz. Das StuPa beschließt über „grundsätzliche Angelegenheiten der Studierendenschaft“, legt die Satzung der Studierendenschaft, den Haushaltsplan sowie die Beitragshöhe fest und entlastet die Mitglieder des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA, an der HU der RefRat).
Außerdem wählt das StuPa die Mitglieder des RefRates, bei den besonderen Referaten bestätigt es die Kandidat*innen. Mit dem Haushaltsplan kann das StuPa also festlegen, welche Bereiche wie viel Geld bekommen – das „Königsrecht“ eines Parlamentes. So kann es Einfluss auf die Mittelverwendung nehmen.

Wie können Studierende an der Arbeit des StuPa teilnehmen?

Das StuPa tagt mindestens zweimal während der Vorlesungszeit eines Semesters. Die Sitzungen sind öffentlich, alle Studierenden der HU haben ein Rede- und Antragsrecht.
Bei den Anträgen ist jedoch zu beachten, dass diese aufgrund der Geschäftsordnung des StuPa geschlechtsneutral zu formulieren sind und dem Präsidium vorher sowohl in schriftlicher als auch elektronischer Form jeweils mit namentlicher Kennzeichnung zugeleitet werden müssen. Genaueres findet sich in der Geschäftsordnung des StuPa.

Wie ist das Verhältnis von StuPa und RefRat?

Der RefRat ist das Exekutivorgan der Studierendenschaft und wird vom StuPa gewählt. Seine Mitglieder müssen nicht im StuPa sitzen. Jede*r Referent*in kann in jeder Sitzung des StuPa auch wieder abgewählt werden. Außerdem ist der RefRat unmittelbar an die Beschlüsse des StuPa gebunden und hat eine Rechenschaftspflicht, muss dem StuPa also über seine Tätigkeiten berichten. Diese Verpflichtung besteht auch gegenüber der studentischen Vollversammlung.

Wann finden die Sitzungen von RefRat und StuPa statt?

Hier findet sich ein Überblick über die aktuellen und vergangenen Sitzungen des StuPa. Unter den einzelnen Sitzungen finden sich jeweils Protokolle.
Der RefRat tagt in der Vorlesungszeit jede Woche um 17 Uhr in der Ziegelstraße 5. Auch dort haben alle Studierenden der HU ein Rederecht.

1 KOMMENTAR

  1. Eure Zahlen sind immer noch falsch. im Sommersemester 2016 waren es ca. 38.000 Studierende, und alle sind Mitglied der Studierendenschaft. Keine Ahnung wo ihr die Zahl “etwas über 32.000” her habt…

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