Eine Verfassung zwischen Datenschutz und Mittelalter

Geschrieben von Caspar Schwietering

Ungarn, 21. Oktober 2011

Nach dem umstrittenen Mediengesetz sorgt auch Ungarns neue Verfassung im Land wie in Europa für Kritik

Die ungarische Stephanskrone symbolisiert nach dem Willen der Fidesz-Regierung zukünftig die ungarische Verfassung © Crown,_Sword_and_Globus_Cruciger_of_Hungary.jpg: Qorilla Schopenhauer
Die mittelalterliche Stephanskrone verkörpert eine tausendjährige, ungarische Verfassungstradition. So steht es in Ungarns neuer Verfassung

© Crown,_Sword_and_Globus_Cruciger_of_Hungary.jpg: Qorilla Schopenhauer

Am 18. April 2011 hat das ungarische Parlament mit den Stimmen der Fidesz-Regierungskoalition, die im Parlament über eine Zweidrittel-Mehrheit verfügt, eine neue Verfassung verabschiedet. Die verabschiedete Verfassung ist von den Verfassungsmüttern und -vätern nicht als eine Weiterentwicklung der alten Verfassung gedacht sondern als Bruch.

Die alte Verfassung wird von den Verfassern der Präambel der neuen ungarischen Verfassung nicht etwa deshalb für ungenügend gehalten, weil sie Ungarns Rolle in einer sich immer mehr verzahnenden Europäischen Union nicht gerecht werden kann oder sonst nicht mehr in die Zeit passt, sondern die alte Verfassung wird als seit jeher illegitim betrachtet. Die alte Verfassung ist für die Macher der neuen ein Produkt der kommunistischen Okkupation. Und der am 18. April verabschiedete Gesetzestext soll aufgrund der Illegitimität der 1949 entstandenen Vorgängerverfassung eine Art Nullpunkt darstellen.

Damit negiert die Fidesz-Partei um Viktor Orbán, dass die kommunistische Verfassung von 1949 nach der Wende im Jahr 1989 umfassend renoviert und verändert wurde, im Sinne einer demokratischen Transformation. Die so entstandene Verfassung war zwar als Provisorium gedacht, hat sich aber nach Meinung der Verfassungsrechtler Maximilian Steinbeis und Christian Boulanger auch aufgrund der Arbeit des ungarischen Verfassungsgerichts bewährt.

Geschrieben wurde die Verfassung von einer einzigen Partei

Zweifelhaft ist demnach vor allem die Notwendigkeit einer neuen Verfassung. Darüber hinaus sorgt die Entstehungsgeschichte für Protest. Mit der bei der Wahl gewonnenen Zweidrittel-Mehrheit an Sitzen im Parlament änderte die Regierungsfraktion die alte ungarische Verfassung dahingehend, dass für die Verabschiedung einer komplett neuen Verfassung statt einer 4/5-Mehrheit nur eine 2/3-Mehrheit vonnöten ist. Als Konsequenz daraus wurde die neue, am 18. April verabschiedete Verfassung ausschließlich von der Regierungspartei Fidesz erarbeitet. Und dies innerhalb weniger Monate. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung, die mithilfe eines Fragenkatalogs stattfand, den etwa 800.000 Bürger beantworteten, waren für die Verfassungskommission nicht bindend.

Man merkt dieser Verfassung an, dass sie nicht von 1989 und auch nicht von 1949 sondern aus der Jetztzeit stammt. In dieser Verfassung ist es bedacht, dass Ungarn Teil der supranationalen Organisation EU ist. Eine Verknüpfung des ungarischen Staatswesens mit dem Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union, wie sie beispielsweise das deutsche Grundgesetz von 1949 nur bedingt leisten kann, ist vorgesehen. Die Schuldenbremse ist Teil der Verfassung. Auch moderne Techniken und Phänomene werden in der Konstitution geregelt, meistens handelt es sich um Verbote. So wendet sich Artikel III Absatz 3 gegen das Klonen, gegen Manipulationen am menschlichen Erbgut und Organhandel. In Artikel II heißt es: „…Dem Leben des Fötus gebührt ab seiner Empfängnis Schutz“ Dies kann als Abtreibungsverbot interpretiert werden. Der Datenschutz wird in Kapitel V in der Verfassung verankert.

Neue Verfassung, alte Gedanken, altes Gewand

Neben dem indirekten Abtreibungsverbot in Artikel II finden sich weitere Artikel, in denen sich die konservative Gesinnung der Verfassungsschreiber zeigt. So bezeichnet Ungarns neue Konstitution in Artikel K die „Ehe als eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau…“ und schließt gleichgeschlechtliche Paare damit von der Ehe aus. Straffällige und Menschen mit „beschränkter Einsichtsfähigkeit” können nach Artikel XXI (3) gerichtlich vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. In Artikel XI 1 und Artikel XVIII 3 wird festgelegt, dass jeder entsprechend seiner Fähigkeiten durch Arbeit zur Bereicherung der Allgemeinheit beizutragen habe und das dementsprechend Sozialhilfeempfänger zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden können. Kritische Stimmen, wie Ralf Leonhard von der Tageszeitung, sprechen hier von Zwangsarbeit und vermuten hinter den zwei Paragrafen Rassismus, weil sich diese Paragrafen gegen die von Massenarbeitslosigkeit betroffene Bevölkerungsgruppe der Roma richte.

Artikel D der Konstitution bezeichnet alle außerhalb der Landesgrenzen lebenden Ungarn als Teil der „einheitlichen ungarischen Nation“. Eine Formulierung, die den Nachbarländern Ungarns wie der Slowakei nicht gefallen dürfte, nachdem bereits das Versprechen der ungarischen Regierung, Angehörigen der ungarischen Minderheiten in den Nachbarländern künftig eine Doppelstaatsbürgerschaft zu verleihen, für Irritationen gesorgt hatte. Womit der vielleicht problematischste Punkt an Ungarns neuer Verfassung berührt ist, nämlich der sich in ihr ausdrückende Nationalismus, der sich nicht nur in alten Gedanken sondern auch in einer konservativ, patriotrisch-nationalistischen Sprache zeigt. Da klingt Ungarns Verfassung dann gar nicht mehr neu sondern altbacken. Dies gilt insbesondere für die Präambel, die „Nationales Bekenntnis“ heißt.

HU-Jurist zeigt sich besorgt

Im „Nationalen Bekenntnis wird auf König Stephan den Heiligen verwiesen, der den ungarischen Staat vor tausend Jahren auf feste Grundlagen gestellt habe. Ein paar Zeilen weiter heißt es: „Wir respektieren die Errungenschaften unserer historischen Verfassung und die Heilige Ungarische Krone, die die verfassungsmäßige staatliche Kontinuität Ungarns verkörpert.“ Hier zeigt sich, dass die im April beschlossene Verfassung nicht nur ein Neubeginn nach der für tyrannisch befundenen kommunistischen Verfassung von 1949 sein soll, sondern gleichzeitig an vorherige Verfassungen wiederanknüpfen soll. Das „Nationale Bekenntnis“ sieht in Ungarn eine tausendjährige Verfassungstradition, die nur durch die illegitime kommunistische Verfassung unterbrochen wurde und an die Tradition soll nun wieder angeknüpft werden. Die Stephanskrone dient als Verkörperung dieser Rechtskontinuität. Die Präambel, das “Nationale Bekenntnis”, ist nicht nur Verfassungsprosa. In Artikel Q (3) der Verfassung wird festgelegt, dass „die Bestimmungen der Verfassung im Einklang mit deren Zweck, mit dem darin enthaltenen nationalen Bekenntnis und mit den Errungenschaften unserer historischen Verfassung auszulegen sind.“

Wie aber legt man eine moderne Verfassung anhand von einer Krone und vordemokratischen Konstitutionen und Gesetzestexten aus? Der Fakt, dass die gegenwärtige ungarische Verfassung laut Präambel mit einem mittelalterlichen „Staat“ und vordemokratischen Verfassungen und Gesetzestexten in Rechtskontinuität steht und nicht mit der demokratischen Vorgängerverfassung und der zwanzigjährigen Arbeit des Nachwende-Verfassungsgerichts, hat Christian Boulanger alarmiert. Der wissenschaftliche Mitarbeiter am Institut für interdisziplinäre Rechtsforschung an der Humboldt-Universität hat zusammen mit dem Juristen und Journalisten Maximilian Steinbeis in Die Zeit den Aufruf „Warum wir uns Sorgen machen” gestartet.

Hier findet man die Verfassung in deutscher Übersetzung.

Es handelt sich dabei allerdings nur um einen Entwurf vom 8.3.2011. Auch der obrige Artikel basiert auf einer Übersetzung dieses Entwurf. Etwaige Fehler die dadurch entstanden sind, bitte ich zu entschuldigen, da mir keine aktuellere Übersetzung vorlag.

Für weitere Meinungen:

Der Verfassungsblog von Maximilian Steinbeis behandelt die ungarische Verfassung ausführlich.

Andreas Zielcke sieht in der Süddeutschen Zeitung vom 18.4.2011 in der neuen ungarischen Verfassung die Installation einer konservativen Revolution unter dem Dach der Europäischen Union.

2 Kommentare

  1. ein leser
    21. Oktober 2011

    ein schoener text! koenntet ihr noch eine bildunterschrift und den namen des autors ergaenzen?

    Reply
    • ein leser
      21. Oktober 2011

      danke!

      Reply

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